Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat für die Ausbildung des Fahrpersonals im Güterkraftverkehr und in der Personenbeförderung mit Bussen ein bestimmtes Mindestniveau festgelegt, um unter anderem die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Fahrerinnen und Fahrer, welche die LKW- oder Bus- Klassen gewerblich nutzen, müssen die sogenannte Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.
Ob Sie die Berufskraftfahrerqualifikation für eine bestimmte Tätigkeit benötigen, können Sie auch der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität entnehmen.
Grundqualifikation
Um die Berufskraftfahrerqualifikation erstmalig zu erwerben, müssen Sie eine Grundqualifikation absolvieren.
Dies gilt nicht für Personen,
- welche die Klasse(n) D1, D, D1E, DE vor dem 10.09.2008 oder
- die Klasse(n) C1, C, C1E, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben (Besitzstandsregelung).
Weiterbildung
Fahrerinnen und Fahrer, die bereits grundqualifiziert sind, sind verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.
Nach § 5 BKrFQG haben Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer diese Weiterbildungen (Module) in einem Abstand von jeweils fünf Jahren zu absolvieren. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden.
Für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie können den Fahrerqualifizierungsnachweis entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land beantragen oder den Antrag über Ihre Wohnsitzgemeinde einreichen.
Den Antrag zur Verlängerung können Sie bereits 6 Monate vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeit stellen.
Sobald der Fahrerqualifizierungsnachweis zur Abholung bereitliegt, werden Sie von uns benachrichtigt. Sie können den Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Wohnsitzgemeinde persönlich abholen oder eine andere Person bevollmächtigen. Die benötigte Vollmacht finden Sie unter "Dokumente".
Bitte beachten Sie, dass für persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle in Lauf die vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein erfolgt seit Mai 2021 nicht mehr. Vorhandene Eintragungen dieser Schlüsselzahl 95 bleiben bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig. Die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist dann erst zur nächsten Verlängerung erforderlich.
Den Nachweis über die Fahrerqualifizierung erhalten Sie in Form einer Scheck-Karte (Fahrerqualifizierungsnachweis).
Der Nachweis über eine absolvierte Gefahrgut-Schulung (ADR-Schein) kann anstelle eines Weiterbildungsnachweises verwendet werden.
Der Nachweis über eine absolvierte Schulung für Tiertransport kann anstelle eines Weiterbildungsnachweises verwendet werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt abhängig von der Wahl der Versandart:
- bei Direktversand: circa drei Wochen
- bei Expressbestellung: circa 72 Stunden
Wenn gleichzeitig ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, beträgt die Bearbeitungsdauer etwa vier bis sechs Wochen (ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen).
Für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind folgende Unterlagen immer erforderlich:
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis
- Ihre Unterschrift auf dem Formblatt
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- eine Kopie des Führerscheins sowie des bisherigen (sofern vorhanden) Fahrerqualifizierungsnachweises
Für die erstmalige Eintragung der Fahrerqualifikation zusätzlich:
- die IHK-Urkunde über die abgeschlossene Grundqualifikation im Original
Für die Verlängerung der Fahrerqualifikation zusätzlich:
- die Weiterbildungsnachweise im Original
Falls Sie sich für die Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises per Direktversand entscheiden, wird zusätzlich noch die Einverständniserklärung dazu benötigt.
- für die Erstausstellung, Verlängerung, bei Beschädigung oder Änderung der Angaben
- inklusive Direktversand: 32,50 Euro
- inklusive Expressbestellung: 37,90 Euro
- für die Neuausstellung wegen Verlust oder Diebstahl
- inklusive Direktversand: 36,90 Euro
- inklusive Expressbestellung: 42,30 Euro
Bundesamt für Logistik und Mobilität
BMDV - Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (bmvi.de)
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A – Hr
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs – P
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z