Die Erlaubnis wird der jeweils gewerbetreibenden Person erteilt. Diese ist je nach Gesellschaftsform unterschiedlich:
- bei Personengesellschaften alle geschäftsführende Gesellschaftende
- bei juristischen Personen die jeweilige juristische Person
Als gewerbetreibende Person in diesem Gebiet müssen Sie besondere Voraussetzungen erfüllen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Darunter fallen Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Beantragen Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zum Direktversand an das Landratsamt Nürnberger Land; ein privates Führungszeugnis wird nicht anerkannt.
- Gewerbezentralregisterauszug. Diesen beantragen Sie ebenfalls bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
- Eine Bestätigung, dass keine steuerlichen Bedenken bestehen, die Erlaubnis nach § 34 GewO zu erteilen. Diese beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt.
- Eine Bescheinigung, dass in den letzten fünf Jahren weder ein Insolvenzverfahren eröffnet noch ein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wurde. Diese beantragen Sie beim Amtsgericht Nürnberg-Insolvenzgericht.
- Eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Hof - Zentrales Vollstreckungsgericht unter www.vollstreckungsportal.de.
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Dies wird von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg geprüft, die mit der antragstellenden Person nach Antragstellung Kontakt aufnehmen wird. Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebs die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Sofern Sie eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorlegen, gehen das Landratsamt davon aus, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind.
Der Gebührenrahmen für die Erlaubnis liegt zwischen 100 Euro und 1.000 Euro.
§ 34 Gewerbeordnung: Pfandleihgewerbe
Verwaltungsgerichtliche Klage
Frau Sieber
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz