Ukrainehilfe des Landkreises Nürnberger Land
Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Menschen in ganz Europa. Im Landratsamt Nürnberger Land wurde ein Koordinierungsstab gebildet, der mit den Hilfsorganisationen, Rettungskräften, Wohlfahrtsverbänden und Gemeinden in Kontakt steht, um die Ressourcen zu bündeln und auf alles vorbereitet zu sein.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Hilfsangeboten gerne per Mail an
Geldspenden:
Geldspenden sind aktuell sinnvoller, da sie vielseitiger einsetzbar sind und die Flüchtenden meist keinen Zugang zu Bargeld mehr haben.
Das "Bündnis Entwicklung Hilft" und die "Aktion Deutschland Hilft" rufen mit folgendem Konto gemeinsam zu Spenden auf:
- BEH und ADH
- IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
- BIC: COBADEFFXXX
- Commerzbank
- Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
- www.spendenkonto-nothilfe.de
Das "Bündnis Entwicklung Hilft" ist ein Zusammenschluss von Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, DAHW, Kindernothilfe, medico international, Misereor, Plan International, terre des hommes und Welthungerhilfe. German Doctors und Oxfam sind assoziierte Mitglieder.
Weitere Informationen unter Bündnis Entwicklung Hilft.
Die "Aktion Deutschland Hilft" ist ein Zusammenschluss von 23 deutschen Hilfsorganisationen, darunter action medeor, ADRA, Arbeiter-Samariter-Bund, AWO International, CARE Deutschland, Habitat for Humanity, HELP - Hilfe zur Selbsthilfe, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, World Vision Deutschland, Der Paritätische (darüber aktiv: arche Nova, Bundesverband Rettungshunde, Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners, Hammer Forum, Handicap International, Help Age Deutschland, Kinderverband Global-Care, LandsAid, SODI und Terra Tech). Weitere Informationen unter Aktion Deutschland Hilft
Informationen der Hilfsorganisationen im Nürnberger Land
Sachspenden:
Es wird dringend davon abgeraten, in Eigenregie bzw. ohne Absprache mit den großen Hilfsorganisationen Sachspenden in die Ukraine oder an die Grenze zu bringen. Die Straßen sind offenbar überlastet und die Gefährdungslage in den Krisengebieten nicht zu unterschätzen.
Unter IHK: #WirtschaftHilft finden Sie ein Website der IHK mit Hilfsangeboten von Unternehmen. Auch diese Seite wird laufend ergänzt.
Als Unternehmen können Sie sich über webredaktion@nuernberg.ihk.de an die IHK wenden.
Lebensmittelspenden an die Tafel Nürnberger Land
Die augenblickliche Situation – bedingt durch den Krieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie – trifft besonders die Bedürftigen und stellt die Tafeln im Nürnberger Land vor große Herausforderungen. Immer mehr Hilfesuchende aus den Krisengebieten kommen zu den Tafeln. Um diese Menschen auch bei uns gut versorgen zu können, bitten die Ausgabestellen im Nürnberger Land um Unterstützung.
Benötigt werden vor allem haltbare Lebensmittel, wie Nudeln, Reis, Zucker, Konserven oder Hygieneartikel. Die Tafeln nehmen keine Kleidung an.
Bitte geben Sie die Spenden direkt bei den neun Ausgabestellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten ab.
Informationen erhalten Sie vormittags auch über das Büro der Tafeln unter der Telefonnummer 09128 724 990.
Bei Geflüchteten, Ehrenamtlichen und Fachkräften kommen viele Fragen auf. Das ifb (Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg) hat daher grundlegende Informationen zu rechtlichen Aspekten, Sozialleistungen, Bildung, Arbeit und anderen zentralen Themen in einer Broschüre zusammengestellt. In der Arbeit mit Familien wird auch Thema sein, wie Eltern gut mit Kindern über Krieg und Angst sprechen können, weswegen in der Broschüre auch Quellen mit kindgerechten Erklärungen und Tipps für Eltern gelistet sind. Zudem finden sich Links zu Online-Deutschlernmaterialien sowie Hinweise auf (kostenlose) Fortbildungen für Fachkräfte und Ehrenamtliche.
Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.
Проживання, базова інформація або медичне забезпечення – за допомогою порталу допомоги «Germany4Ukraine» Федеральний уряд надає українським біженцям можливість долучитися до центрального й надійного джерела інформації в цифровому форматі. На порталі допомоги можна ознайомитися з відповідними повідомленнями для біженців щодо в’їзду, ознайомлення із ситуацією й різних видів допомоги українською, російською, англійською й німецькою мовами. Планується запровадження інших видів сервісу.
Wenn Sie aus der Ukraine kommen und nicht im Nürnberger Land bleiben, sondern weiterreisen möchten, gilt ein 90-Tage-Visum und es ist keine Anmeldung nötig.
Wenn Sie dauerhaft im Landkreis Nürnberger Land bleiben möchten, führen Sie bitte folgende Schritte durch:
- Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der Sie sich aufhalten.
- Zudem müssen Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag zeitnah bei der Ausländerbehörde, da Ihr Aufenthalt ohne Aufenthaltsdokumente auf 90 Tage nach Ihrer Einreise begrenzt ist.
Das Sachgebiet Ausländerwesen im Landratsamt Nürnberger Land ist als örtliche Ausländerbehörde für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig, die im Landkreis Nürnberger Land eine Wohnung oder eine Unterkunft erhalten haben.
Nachdem die einwohnermelderechtliche Anmeldung bei der Meldebehörde der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgt ist, kann ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gestellt werden.
Eine Berechtigung für einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben insbesondere ukrainische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind.
Bitte lassen Sie dem Landratsamt Nürnberger Land, Ausländerbehörde, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz, für die Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG folgende Unterlagen zukommen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des biometrischen Passes oder sonstiger Personaldokumente
- Biometrisches Passbild
Bitte vermerken Sie auf den Antragsunterlagen auch Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) für evtl. Rückfragen bzw. zur Vereinbarung eines Termins. Wir setzen uns bei Rückfragen und zur Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Bitte für Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG keine Termine online vereinbaren.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz haben, die am 01.02.2024 gültig ist, gilt diese bis zum 04.03.2025 fort, ohne dass Sie die Ausländerbehörde aufsuchen müssen. Dies ist geregelt in der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung: Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine
Sie müssen die individuelle Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz nur dann beantragen, wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben. Nehmen Sie in diesem Fall bitte mit der Ausländerbehörde Kontakt auf.
Ansprechpartner*innen
Telefonische Sprechzeiten: Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartner*in | Buchstaben | Zimmer | Telefon |
Frau Anhald | A bis R | 42 | 09123-950 6612 |
Herr Strobel | S bis Z | 41 | 09123-950 6291 |
E-Mail-Adresse: asylaufenthalt@nuernberger-land.de
Sie können Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beantragen. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte beim Jobcenter.
Antragsteller*innen, die das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben, wenden sich bitte an das Sozialamt im Landratsamt Nürnberger Land.
Genaue Infos hierzu finden Sie unter Leistungen zum Lebensunterhalt für Asylbewerber*innen.
Sie erreichen uns per Email unter asylblg@nuernberger-land.de.
Um die Überweisung der Leistungen an die Betroffenen vornehmen zu können, bitten wir Sie, zu unterstützen, dass für die Geflüchteten ein Bankkonto eröffnet wird, da die Auszahlungen weder von der Gemeinde noch vom Landratsamt Nürnberger Land dauerhaft in bar erfolgen können.
Die Agentur für Arbeit berät Ukrainer*innen zu den Themen Arbeit und Berufsausbildung in Deutschland und bei ihrem Einstieg in eine berufliche Tätigkeit oder eine Berufsausbildung. Das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit ist freiwillig und kostenlos.
Auf der Homepage der Agentur für Arbeit finden Sie verschiedene Informationen zu den Themen Arbeitslosengeld II, Berufswahl und Ausbildung auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zum Download.
Wenn Sie die Ukraine verlassen und Ihr Haustier mitgebracht haben, finden Sie entsprechende Informationen in ukrainischer Sprache beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Folgende Tierärzte bieten die notwendigen Einfuhruntersuchungen an.
Tierarzt | Ort | Telefon | |
Dr. Eyrich | Hersbruck | 09151 / 2492 | |
TA Faltenbacher | Schnaittach | 09153 / 301 | |
Dr. Karbe | Diepersdorf | 09120 / 4409272 | |
TÄ Kramp | Röthenbach | 0911 / 18079279 | |
Dr. Mock | Altdorf | 09187 / 5955 | |
Dr. Hussong | Schwarzenbruck | 09128 / 4189 | |
Dr. Dlouhy | Lauf | 09123 / 97670 |
Am 27. Juli 2022 trat eine EU-Verordnung in Kraft, mit der ukrainische Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden. Die Verordnung gilt für Ukrainer*innen, die unter vorübergehendem Schutz aufgrund der Invasion Russlands stehen.
Die Geflüchteten dürfen somit mit ihrem gültigen, ukrainischen Führerschein in Deutschland fahren. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
Nach dem 31.Dezember 2021 abgelaufene Führerscheine von Ukrainer*innen mit Schutzstatus behalten während der Dauer des Kriegsrechts und innerhalb eines Jahres nach Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts ihre Gültigkeit.
Ukrainische Berufskraftfahrer*innen (LKW und Bus) können von ihrer LKW- und Busfahrerlaubnis Gebrauch machen, dies gilt jedoch nicht für gewerbliche Zwecke.
Falls der ukrainische Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen bei der Führerscheinstelle per Mail unter auslaendischeFahrerlaubnis@nuernberger-land.de oder unter der Telefonnummer 09123 950 6360.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Nicht für jedes in der Ukraine zugelassene Fahrzeug kann die „Grüne Karte“ des ukrainischen Versicherers nachgewiesen werden. Die Fahrt auf öffentlicher Straße ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist jedoch ein Straftatbestand. Übergangsregelungen diesbezüglich sind bereits zum 31. Mai 2022 ausgelaufen.
Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie hier.
Wenn Sie in ein anderes Land umziehen oder wieder in die Ukraine zurückkehren, müssen Sie sich bei der jeweiligen Kommune abmelden.
Die Umzugsmöglichkeiten sind als Nebenbestimmung in Ihrer Aufenthaltserlaubnis geregelt. Dort steht in der Regel: „Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land Bayern oder gem. Zuweisungsentscheidung der Regierung von Mittelfranken.“ Das bedeutet, dass Sie innerhalb Bayerns zustimmungsfrei umziehen dürfen, solange durch die Regierung von Mittelfranken noch keine Wohnsitzbeschränkung auf den Landkreis Nürnberger Land erlassen wurde.
Wenn Sie einen Umzug außerhalb von Bayern planen, ist ein Antrag bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Nürnberger Landes erforderlich. Diese holt das Einvernehmen der Ausländerbehörde ein, in deren Zuständigkeitsbereich Sie umziehen wollen. Die Zustimmung wird erteilt, wenn Sie, Ihr Ehegatte oder ein minderjähriges lediges Kind, mit dem Sie in familiärer Lebensgemeinschaft leben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen/aufnimmt oder aufgenommen haben/hat, durch die diese Person mindestens über ein Netto-Einkommen in Höhe von 810 Euro verfügt. Weitere Gründe sind die Aufnahme einer Berufsausbildung oder ein Studium.
Falls Sie bereits einen Bescheid durch die Regierung von Mittelfranken erhalten haben, ist ein Umzug nur innerhalb des Landkreises zustimmungsfrei. Wenn Sie in eine Gemeinde/Stadt außerhalb des Landkreises Nürnberger Land ziehen wollen, müssen Sie dies ebenfalls bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land beantragen. Die Voraussetzungen sind dieselbe, wie soeben dargestellt.
Durch der Anmeldung bei der Meldebehörde erhalten Sie eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-Id). Diese benötigen Sie beispielsweise für die Arbeitsaufnahme, aber auch für andere Anträge. Die Steuer-Id wird Ihnen durch das Bundeszentralamt für Steuern an Ihre Meldeadresse zugesandt. Bitte beschriften Sie daher Ihren Briefkasten!