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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Fahrgastschein

Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern möchten, beispielsweise mit Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, benötigen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.

Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.

 

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