Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben möchten:
- Besitz eines EU-Kartenführerscheins. Sollten Sie noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Altführerscheins sein, müssen Sie die Umstellung gleichzeitig beantragen. Der Fahrgastführerschein kann frühestens mit dem Kartenführerschein ausgehändigt werden.
- Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen Vollendung des 19. Lebensjahres
- Nachweis über Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr
Bitte beachten Sie, dass für persönliche Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde zwingend die vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung unbedingt rechtzeitig, also bis zu sechs Monate vorher.
Wenn Sie den Antrag erst stellen, wenn Ihre Erlaubnis schon abgelaufen ist, gilt der Antrag als Antrag auf erstmalige Erteilung, sodass Sie alle notwendigen Unterlagen für die erstmalige Erteilung erneut vorlegen müssen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird grundsätzlich für fünf Jahre erteilt und muss vor Ablauf verlängert werden. Beachten Sie hierzu unter „Erforderliche Unterlagen“ die Hinweise bezüglich der Erforderlichkeit eines Fachkundenachweises.
Reichen Sie den Antrag „Fahrgastbeförderung“ zusammen mit diesen Dokumenten ein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Bescheinigung über eine augenfachärztliche Untersuchung. Die Bescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre sein.
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis – beantragen Sie dies bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, diese schickt es direkt an das Landratsamt; bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Bei Erteilung einer Erlaubnis der Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Bei erstmaliger Erteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich:
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Bei einer Erlaubnis der Fahrgastbeförderung in Taxi, Mietwagen und dem gebündelten Bedarfsverkehr zusätzlich:
Nachweis über Fachkunde: Seit dem 2. August 2021 ist für die erstmalige Erteilung der oben genannten Beförderungsarten sowie für die Verlängerung der Fahrerlaubnisbeförderung für Mietwagen statt einer Ortskundeprüfung ein Fachkundenachweis erforderlich.
Bislang wurden jedoch weder Art, Inhalt noch geeignete Stellen für diesen neuen Fachkundenachweis bestimmt. Die Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für diese Bereiche erfolgt auf fünf Jahre befristet und beinhaltet deshalb zusätzlich die auflösende Bedingung, den Fachkundenachweis nachzureichen (sobald dieser möglich ist).
- Erstmalige Erteilung oder Erweiterung: 45,10 Euro
- Verlängerung: 38 Euro
- Ersatzausstellung wegen Verlust oder Diebstahl: 24,70 Euro
- Änderung oder Ergänzung der Angaben im Fahrgastführerschein: 8,70 Euro
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A – Hr
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs – P
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z