Verwaltungen, wie das Landratsamt eine ist, sollen mit den Steuergeldern, die ihnen anvertraut werden, so wirtschaftlich wie möglich umgehen. Um das sicherzustellen, gibt es das Rechnungsprüfungsamt, dessen Leiter*in und Stellvertreter*in vom Kreistag berufen werden, und einen siebenköpfigen Rechnungsprüfungsausschuss aus Mitgliedern des Kreistags. Diese beiden Institutionen prüften gemeinsam am Ende eines Jahres die Rechnungen. Sie untersuchen, ob alle Ausgaben oder auch Einnahmen rechtlich fehlerfrei, wirtschaftlich und sparsam gewesen sind. Dabei können sie beispielsweise Verträge, Ausschreibungen oder auch einzelne Organisationseinheiten genauer unter die Lupe nehmen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist hierbei nur dem Kreistag unmittelbar verpflichtet. Fällt dem Rechnungsprüfungsamt etwas Ungewöhnliches oder sogar eine strafbare Handlung auf, informiert es unverzüglich den Landrat.
Art. 88, 89, 90, 92 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
(Landkreisordnung – LKrO);
§§ 1, 3 Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke
(Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung – KommPrV)
Herr Apfelbacher
Kreisrechnungsprüfungsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz