Wenn Sie Kinder als Tagespflegeperson außerhalb einer Einrichtung betreuen möchten, finden Sie hier Informationen zu Voraussetzungen und Bescheinigungen.
Die Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertageseinrichtungen des Landratsamtes Nürnberger Land hat die Pflicht Anträge auf Personalzustimmung für Kindertageseinrichtung zu prüfen.
Die Erlaubnis zum Betrieb besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.