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Zuständigkeiten in der Naturschutzbehörde

Die vielfältigen Aufgaben der Naturschutzbehörde werden überwiegend von den Fachkräften wahrgenommen, die sich den Landkreis räumlich nach Gemeinden aufgeteilt haben und die innerhalb ihres Gebiets alle Bereiche abdecken, bei denen naturschutzfachliche und -rechtliche Belange berührt sind. 

Hierzu gehören unter anderem

  • naturschutzfachliche Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren, insbesondere im Baurecht, Wasserrecht oder Waldrecht
  • naturschutzfachliche Stellungnahmen bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen, Satzungen und Flächennutzungsplänen
  • Beratung von Bürgern und Behörden bei Fachfragen des Naturschutzes
  • fachliche Bewertung von Fördermaßnahmen wie Landschaftspflegemaßnahmen oder dem Vertragsnaturschutzprogramm
  • Betreuung von Schutzgebieten
  • Gewährleistung der Erholungsnutzung der freien Landschaft für alle Menschen

Bei fachlichen Fragen können Sie die für Sie zuständige Fachkraft anhand der Auflistung der Gemeinden in der unten stehenden Kontaktübersicht ermitteln. 

Für verwaltungsrechtliche Aufgaben wie die An- und Abmeldung von geschützten Tieren oder die Bestätigung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen besteht keine räumliche Trennung der Zuständigkeit.

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