Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung dürfen nur an zuverlässige Händler*innen und Werkstätten die im Kfz-Bereich tätig sind abgegeben werden. Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Für Privatpersonen gibt es nur das Kurzzeitkennzeichen.
Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Nürnberger Land sein. Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Nürnberger Land vorliegen. Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 10,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Hauptzollamt einzuzahlen.
Als Besitzer roter Kennzeichen sind Sie verpflichtet, deren korrekten Gebrauch nachzuweisen. Deshalb gehört zum roten Kennzeichen immer ein Fahrtenbuch und ein besonderes Fahrzeugscheinheft. Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Fahrten im Fahrtenbuch aufgeführt werden.
Eine Zuteilung von roten Kennzeichen erfolgt nur an der Hauptstelle in Lauf.
Die Jahressteuer für rote Kennzeichen beträgt bei Krafträdern 46,02 Euro, bei den übrigen Fahrzeugen 191,73 Euro.
Sie benötigen:
- eine Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- ein Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt anfordern; Belegart "0", Zweck: "Rote Kennzeichen für Werkstätten und Händler"; senden an: Landratsamt Nürnberger Land Sachgebiet 34.1 91205 Lauf a. d. Pegnitz
- eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (VZR) (kann über die Kfz-Zulassungsstelle angefordert werden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen: für Verantwortlichen und die Firma) - beim Gewerbeamt der Gemeinde beantragen
- den Personalausweis der künftigen Inhaberin beziehungsweise des künftigen Inhabers
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (bitte Bankverbindung nachweisen)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- eine Ablichtung Ihrer Gewerbeanmeldung
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug
Die Gebühr beträgt 96,60 Euro, (einschließlich Fahrzeugscheinheft und Fahrtennachweisbuch), zuzüglich 3,30 Euro, falls VZR über Zulassungsstelle angefordert werden.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können direkt beim Schilderladen erfragt werden.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr