Wenn ein Verein die finanzielle Förderung beantragen möchte, muss er den Antrag auf Vereinspauschale beim Landratsamt Nürnberger Land stellen, genauer beim Sachgebiet Kommunalaufsicht. Dieses prüft den Antrag und wenn er genehmigt wird, werden die Gelder ausgezahlt.
Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen bis spätestens 1. März des jeweiligen Jahres eingegangen sein. Im Idealfall reichen Sie ihn schon im Januar oder Februar ein, damit für eventuelle Rückfragen oder Nachreichungen noch Zeit bleibt.
Füllen Sie bitte den Antrag auf Vereinspauschale, den Sie unter „Dokumente“ finden, vollständig aus und legen Sie ihm die Übungsleiterlizenzen im Original bei. Außerdem muss ein Nachweis über die zum 01.01. des Antragsjahres beim BLSV, BSSB, BVS bzw. OSB gemeldeten Mitgliedern nach Altersklassen beigelegt werden.
Die staatliche Vereinspauschale wird auf Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports“ gewährt.
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz