Wenn ein Verein die finanzielle Förderung beantragen möchte, muss er den Antrag auf Vereinspauschale beim Landratsamt Nürnberger Land - Sachgebiet Kommunalaufsicht - stellen. Dieses prüft den Antrag. Die Daten aus ganz Bayern werden dann zusammengefasst und der jeweilige Fördersatz für jedes Jahr neu ermittelt. Die Auszahlung der Gelder geschieht üblicherweise im Sommer des Antragsjahres.
Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen bis spätestens 1. März des jeweiligen Jahres eingegangen sein bzw. nachweislich zur Post gegeben worden sein. Im Idealfall reichen Sie ihn schon im Januar bzw. bis Mitte Februar ein, damit für eventuelle Rückfragen oder die Anforderung fehlender Unterlagen noch Zeit bleibt.
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale 2026 ist Montag, der 2. März 2026.
Hinweis: Derzeit ist als Onlineverfahren lediglich die Upload-Möglichkeit nutzbar, d.h. der pdf-Antrag muss ausgefüllt werden und zusammen mit den Anlagen hochgeladen werden. Der Onlineantrag des Freistaates Bayern, bei dem man sich mit Elster-Zertifikat oder Personalausweis-ID authentifiziert, funktioniert derzeit nicht.
Für die Bearbeitung des pdf-Antrages ist ein Desktop-PDF Viewer (z.B. Adobe) erforderlich. Das Öffnen und Ausfüllen im Browser, insbesondere Edge, ist i.d.R. aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Andernfalls füllen Sie bitte den Antrag auf Vereinspauschale, den Sie unter „Dokumente“ als pdf finden, vollständig aus und legen Sie ihm die Übungsleiterlizenzen in Kopie bei. Ab dem Jahr 2024 ist keine “Erklärung Lizenzinhaber” mehr erforderlich. Lediglich bei der Teilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist eine “Erklärung zur Teilung von Lizenzen” nötig.
Außerdem muss ein Nachweis über die zum 31.12. des Vorjahres bzw. 1.1. des Antragsjahres beim BLSV, BSSB, BVS bzw. OSB gemeldeten Mitgliedern nach Altersklassen beigelegt werden.
Sofern erwachsene Mitglieder mit Behinderung geltend gemacht werden, ist ein entsprechender Nachweis über die Meldung bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssports anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung erforderlich
Bitte beachten Sie die Hinweise im jährlichen Rundschreiben (siehe auch unter „Dokumente“).
Vereinfachtes Verfahren - Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale (auch ohne BayernID möglich)
Anmeldung für den Mailverteiler hinsichtlich Informationen zur Vereinspauschale
Die staatliche Vereinspauschale wird auf Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports“ gewährt.
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz