Wenn ein Verein die finanzielle Förderung beantragen möchte, muss er den Antrag auf Vereinspauschale beim Landratsamt Nürnberger Land - Sachgebiet Kommunalaufsicht - stellen. Dieses prüft den Antrag. Die Daten aus ganz Bayern werden dann zusammengefasst und der jeweilige Fördersatz für jedes Jahr neu ermittelt. Die Auszahlung der Gelder geschieht üblicherweise im Sommer des Antragsjahres.
Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen bis spätestens 1. März des jeweiligen Jahres eingegangen sein. Im Idealfall reichen Sie ihn schon im Januar oder Februar ein, damit für eventuelle Rückfragen oder Nachreichungen noch Zeit bleibt.
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit den Online-Antrag.
Andernfalls füllen Sie bitte den Antrag auf Vereinspauschale, den Sie unter „Dokumente“ als pdf finden, vollständig aus und legen Sie ihm die Übungsleiterlizenzen bei. Ab dem Jahr 2023 müssen die Lizenzen nicht mehr als Originale vorgelegt werden, sondern es genügt eine Kopie. Dann ist allerdings zwingend eine "Erklärung Lizenzinhaber" (siehe ebenfalls unter „Dokumente“) erforderlich.
Alternativ können Sie weiterhin Lizenzen im Original vorlegen, sofern diese fälschungssicher sind, also zum Beispiel eine Prägung des BLSV oder DAV aufweisen oder im Scheckkartenformat durch den DFB ausgestellt wurden. Bei derartigen Lizenzen ist keine "Erklärung Lizenzinhaber" erforderlich.
Ferner benötigen Sie eine "Erklärung Lizenzinhaber", falls eine Lizenz auf zwei Vereine aufgeteilt werden soll.
Es darf nur der aktuelle Vordruck für die "Erklärung Lizenzinhaber" verwendet werden, also z.B. nicht der Vordruck aus dem Vorjahr.
Außerdem muss ein Nachweis über die zum 31.12. des Vorjahres beim BLSV, BSSB, BVS bzw. OSB gemeldeten Mitgliedern nach Altersklassen beigelegt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise im jährlichen Rundschreiben (siehe auch unter „Dokumente“).
Antrag Auf Gewährung der Vereinspauschale - Online-Verfahren
Die staatliche Vereinspauschale wird auf Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports“ gewährt.
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz