Der Gutachterausschuss für den Landkreis Nürnberger Land ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium das auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) gebildet wurde. Er ist beauftragt, die Verhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt transparent darzustellen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden auf vier Jahre berufen. Er setzt sich aus der Vorsitzenden und weiteren Sachverständigen, insbesondere aus den Bereichen Bau und Immobilienwirtschaft, Vermessungs- und Liegenschaftswesen sowie Steuer- und Finanzwesen zusammen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen verfügen die Gutachter*innen über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Es handelt sich hierbei um ein Ehrenamt.
Notare beziehungsweise beurkundende Stellen und Gerichte müssen dem Gutachterausschuss Verträge zuzusenden, wenn Bürger*innen
- Eigentum an einem unbebauten oder bebauten Grundstück übertragen
- Teileigentum übertragen
- ein Erbbaurecht begründen
und bei Zuschlagsbeschlüssen im Zwangsversteigerungsverfahren. All diese Urkunden werden statistisch ausgewertet und fließen in die Kaufpreissammlung ein, die die Grundlage für die Verkehrswert- und Bodenrichtwertermittlung und insbesondere für die Ableitung wertrelevanter Daten bildet.
Auf Antrag erstellt der Gutachterausschuss ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
§ 194 BauGB „Verkehrswert“:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss auch Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für Rechtsverluste an Grundstücken und anderen Vermögensnachteilen erstellen. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen sowie ihnen gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Pflichtteilsberechtigte), Behörden und Gerichte. Die Gutachten des Gutachterausschusses haben keine bindende Wirkung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Sie können einen Antrag auf die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen, wenn das betreffende Grundstück Ihr Eigentum ist oder Sie eine sonstige Berechtigung daran haben.
Stellen Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftlich einen Antrag auf Verkehrswertermittlung und übersenden Sie alle für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen. Die Geschäftsstelle nimmt mit Ihnen Kontakt bezüglich der Vereinbarung eines Ortstermins auf und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Nach der Ortsbesichtigung wird das Gutachten ausgearbeitet und Ihnen nach Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung zugesandt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt drei bis fünf Monate.
Bitte reichen Sie zusammen mit dem Antrag für das Verkehrswertgutachten, den Sie unter "Dokumente" folgende Unterlagen bei uns ein:
- Lageplan beziehungsweise genaue Anschrift des Objektes
- Aktueller Grundbuchauszug
- Bauplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baujahr
- Zeitpunkt von größeren Renovierungsarbeiten
- Angaben über bebaute Flächen
- bei Renditeobjekten: eine Übersicht von Mieteinnahmen
- Übersicht über Bewirtschaftungskosten
- Energieausweis
- Angabe des Wertermittlungsstichtags
Sie können die Erstellung eines Verkehrswertgutachten online beantragen.
Die Grundgebühren für die Bewertung eines Grundstücks richten sich gemäß § 15 Gutachterausschussverordnung nach der Höhe des im Gutachten ermittelten Verkehrswertes. Hinzu kommen Auslagen für die Anfertigung des Gutachtens, Reisekosten und Zuschläge (zum Beispiel bei erhöhtem Aufwand oder bei besonderen objektspezifischen Merkmalen). Informationen hierzu finden Sie im Infoblatt über Gebühren und Auslagen für Gutachten.
Frau Groß
Landratsamt Nürnberger Land
Gutachterausschuss
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz