Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses veröffentlicht alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte. Damit erhalten Sie einen allgemeinen Überblick über das Preisniveau des Grundstücksmarktes im Landkreis.
Die alle zwei Jahre erscheinende Bodenrichtwertkarte enthält Wertansätze für baureifes Wohnbauland und Gewerbegebiet für alle Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land.
Ein "Verkehrswertgutachten" gibt Aufschluss über den Wert eines Grundstücks.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten Sie auf schriftlichen Antrag, wenn Sie als Antragssteller*in ein berechtigtes Interesse nachweisen und es für konkrete Wertermittlungsaufgaben erforderlich ist.
Auskünfte aus dem sogenannten „Altlastenkataster“ umfassen schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtige Flächen.
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte haben für das Vorliegen von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten, teilen Sie dies dem Landratsamt bitte unverzüglich mit.
Erdaushub und Bauschutt sind nicht Teil der öffentlichen Abfallbeseitigung.
Wenn Sie Boden abgraben oder aufschütten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung, außer, es ist nur eine Fläche bestimmter Größe betroffen.