Aktuelle wasserrechtliche Verfahren
Wasserrechtliche Verfahren, bei denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist, werden nachstehend im Internet bekannt gemacht. Im Regelfall sind der Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen enthalten. In Fällen sensibler Infrastruktur, wie etwa bei Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, ist ausschließlich eine Einsichtnahme im Landratsamt Nürnberger Land oder bei der betroffenen Kommune vorgesehen.
Details zur Beteiligung, beispielsweise wo eine Einsicht in die Papierunterlagen erfolgen kann sowie die Auslegungs- und Äußerungsfristen, finden Sie in den jeweiligen Bekanntmachungen.
Gemeinde Rückersdorf, Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf - Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Entlastungsbauwerken RÜB 02, RÜB 03, RÜB 04 in die Pegnitz
Die Gemeinde Rückersdorf hat beim Landratsamt Nürnberger Land die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben beantragt. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die öffentliche Bekanntgabe sowie die relevanten Antragsunterlagen können nachstehend eingesehen werden.
Die Gemeinde Burgthann hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gesammelter Niederschlagswässer aus dem Bereich der Ortsverbindungsstraße Peunting-Schwarzenbach in den Schwarzenbacuh und den Nesselbach beantragt. Zu den genannten wasserrechtlichen Anträgen findet ein Erörterungstermin statt, um die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Der Termin und Ort für die Erörterungen können der ortsüblichen Bekanntgabe entnommen werden.