Aktuelle wasserrechtliche Verfahren
Wasserrechtliche Verfahren, bei denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist, werden nachstehend im Internet bekannt gemacht. Im Regelfall sind der Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen enthalten. In Fällen sensibler Infrastruktur, wie etwa bei Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, ist ausschließlich eine Einsichtnahme im Landratsamt Nürnberger Land oder bei der betroffenen Kommune vorgesehen.
Details zur Beteiligung, beispielsweise wo eine Einsicht in die Papierunterlagen erfolgen kann sowie die Auslegungs- und Äußerungsfristen, finden Sie in den jeweiligen Bekanntmachungen.
Diehl Brass Solutions Stiftung & Co. KG, Heinrich-Diehl-Str. 9, 90552 Röthenbach
Beschränkte wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung gereinigter Produktionsabwässer aus einer Anlage nach § 60 Abs.3 WHG/IZÜV in die Pegnitz in Schwaig b. Nürnberg
Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen
Die Firma Diehl Brass Solutions Stiftung & Co. KG, Heinrich-Diehl-Str. 9, 90552 Röthenbach hat beim Landratsamt Nürnberger Land die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter Produktionsabwässer aus der Neutralisationsanlage nach § 8 Abs.1, § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG, Art. 15 BayWG i.V.m. IZÜV beantragt. Die Anlagengenehmigung erfolgte mit Bescheid vom 18.12.2015. Die Einleitungsstelle in die Pegnitz befindet sich im Gemeindegebiet Schwaig b. Nürnberg, ca. 200 m von der Gemeindegrenze nach Röthenbach entfernt. Die Antragsunterlagen können im Landratsamt Nürnberger Land eingesehen werden.
Das Landratsamt Nürnberger Land beabsichtigt das Überschwemmungsgebiet für den Högenbach in der Gemeinde Pommelsbrunn amtlich festzusetzen. Das Überschwemmungsgebiet des Högenbachs gilt bisher als durch Darstellung im Regionalplan vorläufig gesichert. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 25.04.2024 der Erörterungstermin statt. Die Bekanntgabe des Erörterungstermins kann nachstehend eingesehen werden.
Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets für die Schnaittach im Markt Schnaittach sowie in den Gemeinden Neunkirchen a. Sand und Ottensoos. Zugleich ist die Änderung der bestehenden Überschwemmungsgebietsverordnung für die Schnaittach beabsichtigt, mit welcher der Geltungsbereich auf den Bereich nördlich von Fluss-Km. 10,250 (ca. Gemeindegrenze Simmelsdorf - Schnaittach) beschränkt wird. Die maßgeblichen Unterlagen werden beim Markt Schnaittach sowie den Gemeinden Neunkirchen a. Sand, Ottensoos und Simmelsdorf zur Einsichtnahme ausgelegt.
Entwurf der Neufestsetzung für den Bereich Schnaittach bis Ottensoos
Entwurf der Änderungsverordnung für den Bereich Simmelsdorf bis Schnaittach
Überschwemmungsgebietsverordnung vom 25.04.1983
Bayernatlas mit Eintragung des derzeit festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Schnaittach
Die Gemeinde Burgthann hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Restentleerungs-, Übereich-, Spül- und Dachflächenwasser aus den Hochbehältern Ezelsdorf I und II in einen Straßenentwässerungsgraben mit Versickerung beantragt. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die öffentliche Bekanntgabe sowie die relevanten Antragsunterlage können nachstehend eingesehen werden.
Die Gemeinde Burgthann hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Restentleerungs-, Übereich-, Spül- und Dachflächenwasser aus dem Hochbehälter Grub in den Untergrund beantragt. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die öffentliche Bekanntgabe sowie die relevanten Antragsunterlage können nachstehend eingesehen werden.