Aktuelle wasserrechtliche Verfahren
Wasserrechtliche Verfahren, bei denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist, werden nachstehend im Internet bekannt gemacht. Im Regelfall sind der Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen enthalten. In Fällen sensibler Infrastruktur, wie etwa bei Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, ist ausschließlich eine Einsichtnahme im Landratsamt Nürnberger Land oder bei der betroffenen Kommune vorgesehen.
Details zur Beteiligung, beispielsweise wo eine Einsicht in die Papierunterlagen erfolgen kann sowie die Auslegungs- und Äußerungsfristen, finden Sie in den jeweiligen Bekanntmachungen.