Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass Ihr Gesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Dazu zählt das Jahreseinkommen aller Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören. Wenn diese Grenze eingehalten wird, das Objekt geeignet und angemessen ist, können Sie im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm Förderdarlehen für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erhalten. Sie können über den Förderlotsen der BayernLabo vorab feststellen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderprogramme erfüllen.
Für eine richtungsweisende Berechnung vereinbaren Sie jedoch bitte einen Termin mit den entsprechenden Kontaktpersonen im Landratsamt Nürnberger Land.
Der Freistaat Bayern fördert:
- den Bau und Erwerb von Mietwohnraum im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Satz 3 BayWoFG in Mehrfamilienhäusern. Für diese Förderung ist die Regierung von Mittelfranken in Ansbach zuständig.
- den Bau und Erwerb von Eigenwohnraum in Form von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern einschließlich des darin befindlichen Mietwohnraums.
- bauliche Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderung, beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts, einer Auffahrrampe oder sanitärer Anlagen im Bestand von Mietwohnraum und Eigenwohnraum
Für eine richtungsweisende Beratung vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit den entsprechenden Kontaktpersonen.
Für das persönliche Informationsgespräch und für weitere Auskünfte und Einzelheiten stehen die Fachkräfte des Landratsamts Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie — auf jeden Fall vor Antragstellung — einen Termin.
Wenn Sie Fördermittel erhalten möchten, müssen Sie diese beantragen und die Bewilligung abwarten, bevor Sie mit dem Bau beginnen oder einen Kaufvertrag abschließen.
Für die Beantragung der Förderung müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Planungsunterlagen oder Exposé
- Flurkarte (1:1000), Grundrisspläne und Wohnflächenberechnung
- beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie den Grundbuchauszug
- Nachweise Ihres Brutto- und Nettoeinkommens der letzten 12 Monate
- bei Selbständigen die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre sowie aktuelle Bilanzen, Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)
- Finanzierungsplan
- Nachweise über Eigenkapital
Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Wohnungsanbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung - Onlineformular
Wohnungsanbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen - Onlineformular
Wohnungsanbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen - Onlineformular
Wohnungsanbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung; Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung - Onlineformular
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022); Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
Wenn Sie mit der Entscheidung der zuständigen Behörde - beispielsweise einer Ablehnung Ihres Antrags - nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, direkt Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Entscheidung einzulegen.
Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Website der BayernLabo-Förderinstitut der Bayern LB
Herr Funk
Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten
Landratsamt Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Wohnraumföderung
Herr Papanikolaou
Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten
Landratsamt Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anpassungsmaßnahmen
Frau Schneider
Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten
Landratsamt Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Wohnraumförderung