Der Winterdienst des Landkreises umfasst den Räum- und Streudienst der rund 200 km Kreisstraßen und rund 50 km Radwege entlang der Kreisstraßen. Im Zeitraum von November bis April ist generell der Winterdiensteinsatz durch entsprechende Einsatzpläne geregelt. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt durch eigenes Personal und Geräte des Kreisbauhofes und zusätzliche gewerbliche Unternehmen. Der Winterdienst wird in der Regel von 4 Uhr bis 22 Uhr durchgeführt. Innerhalb der Ortschaften beschränkt er sich auf die Fahrbahnen. Als Anlieger*in müssen Sie sich um die begleitenden Gehwege kümmern. Dabei gelten die jeweiligen kommunalen Regelungen.
Herr B. Hirschmann
Straßenmeister
Kreisbauhof Reichenschwand
Ziegeleistraße 11
91244 Reichenschwand