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Anordnungen zur Durchsetzung des Tierschutzes

m Rahmen des Tierschutzgesetzes kann das Veterinäramt Anordnungen gegenüber Tierhalter*innen erlassen, damit Verstöße gegen den Tierschutz beseitigt oder verhindert werden.

Anzeige von Verstößen gegen den Tierschutz bei Tiertransporten

Bei Verdacht auf einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzrecht können Sie das Veterinäramt verständigen.

Anzeige von Verstößen gegen den Tierschutz bei der Tierhaltung

Wenn Sie beobachten, dass Nutz- oder Haustiere auf eine Weise gehalten werden, die gegen den Tierschutz verstößt, können Sie es dem Veterinäramt oder der Polizei melden.

Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Tierische Nebenprodukte wie Häute, Hörner, Federn oder Gülle können eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen und müssen fachgerecht entsorgt werden.

Betriebszulassung für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten arbeiten, insbesondere bei gewerblicher Beseitigung, müssen Sie sich beim Veterinäramt am Landratsamt registrieren und eine Zulassung beantragen.

Genehmigungen für Tierschauen, Tierausstellungen oder Tierbörsen

Wenn Sie eine Tierschau, Tierausstellung oder Tierbörse veranstalten möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung durch das Landratsamt Nürnberger Land.