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Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund

Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund handelt es sich zum Beispiel um Kirchweihen, Festzüge, Wandertage, Orientierungsfahrten, Triathlons oder Laufveranstaltungen. Wenn Sie eine solche Veranstaltung organisieren und durchführen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

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