Wenn Sie für eine Veranstaltung die Straßen mehr oder anders als verkehrsüblich nutzen möchten, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis. Das ist immer dann der Fall, wenn die normale Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
- Die Durchführung der Veranstaltung muss sich mit dem allgemeinen Verkehr noch vereinbaren lassen.
- Die Strecken müssen geeignet sein und es müssen ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.
- Die Veranstaltung muss von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
- Es muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen.
- Andere betroffene Behörden dürfen keine Bedenken haben.
- Schriftlicher Antrag
- Streckenplan
- Gegebenenfalls ein Zeitplan
- Versicherungsbestätigung
- Gegebenenfalls ein Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.
Bestätigung der Versicherung über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29.html
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz27
http://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-18
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Frau Sieber
Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Faas
Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz