Bei den Baumaßnahmen leiten Sie bitte das entnommene Grundwasser über eine Sickeranlage, zum Beispiel eine Geländemulde oder ein Sickerschacht, direkt ins Grundwasser zurück. Falls Ihnen dies nicht oder nur unter unzumutbarem Aufwand möglich ist, können Sie sich die Erlaubnis einholen, das Wasser in ein nahegelegenes Oberflächengewässer abzuleiten.
Dabei müssen Sie gewährleisten, dass das Grundwasser oder das Gewässer, in das Sie einleiten, nicht verunreinigt oder beeinträchtigt wird. Sie dürfen nur unverschmutztes Bauwasser einleiten. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie das entnommene Wasser vor Einleitung in ein Gewässer oder Grundwasser in einem Absetzbecken, zum Beispiel einem geeigneten Container, vorreinigen.
Ist das Bauwasser durch einen Ölunfall oder ähnliches verschmutzt worden, muss die Einleitung in das Gewässer sofort unterbrochen werden. Benachrichtigen Sie in diesem Fall unbedingt sofort das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Nürnberger Land.
Haben Sie eine Zulassung zur Einleitung in ein Oberflächengewässer, müssen Sie dafür sorgen, dass die Einleitungsstelle entsprechend befestigt ist, um ein Ausspülen zu verhindern.
Nach Beendigung Ihrer Baumaßnahme sind Sie verpflichtet, den früheren Zustand wiederherstellen, also die Befestigung der Einleitungsstelle und sämtliche Teile der Bauwasserhaltung, die auf das Gewässer oder Grundwasser einwirken, wieder entfernen.
Wenn Sie oberflächennahes Grundwasser vorübergehend zutage leiten, absenken, entnehmen oder in ein Gewässer wiedereinleiten, ist dies eine Gewässerbenutzung. Hierfür benötigen Sie vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis. Bestandteil dieser Erlaubnis sind auch die im Antrag gemachten Angaben und Selbstverpflichtungen.
Füllen Sie den Antrag aus, den Sie unter „Formulare“ finden und prüfen Sie anhand der Checkliste, welche Unterlagen Sie beilegen müssen. Reichen Sie alles möglichst drei Monate vor Baubeginn beim Landratsamt Nürnberger Land, Sachgebiet Wasserrecht, in einfacher Ausfertigung und zusätzlich digital ein. Klären Sie fachliche wie auch verfahrenstechnische Fragen gerne frühzeitig mit den Fachkräften des Sachgebiets. So können Sie vermeiden, dass Sie Unterlagen nachreichen müssen.
Prüfen Sie bitte anhand des Antrags und der Checkliste Bauwasserhaltung, welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie Ihr Vorhaben mit den Fachkräften des Sachgebiets Wasserrecht durch.
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
Frau Krapf
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Stuible
Wasserrrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Böhm
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Heinlein
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz