Bitte beachten Sie Folgendes:
- Gutachten, Stellungnahmen und amtsärztliche Zeugnisse werden nur mit vorliegendem Gutachtensauftrag erstellt.
- Das Staatliche Gesundheitsamt des Nürnberger Landes ist nur für Personen mit Wohnsitz im Nürnberger Land zuständig.
- Die Begutachtung stützt sich auf die Anamneseerhebung, eine körperliche Untersuchung, ärztliche Befunde und gegebenenfalls Labor- und Zusatzuntersuchungen.
- Bringen Sie bitte vorhandene ärztliche Unterlagen zur Untersuchung mit.
- Bei der Untersuchung zur Prüfungsunfähigkeit ist ein tagesaktuelles haus- oder fachärztliches Attest erforderlich.
- Für die Beihilfefähigkeit von Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen für Verbeamtete sind spezielle Dokumente erforderlich, die Sie hier finden.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Fachkräften des Gesundheitsamtes. Alles Weitere besprechen diese mit Ihnen.
In unserem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen samt erforderliche Dateien hochladen.
Infos für Anwärterinnen und Anwärter der 2. und 3. Qualifikationsebene beim Landesamt für Steuern
Sie haben einen Gutachtenauftrag vom Landesamt für Steuern für einen Ausbildungsplatz der 2. oder 3. Qualifikationsebene erhalten.
- Ausbildung Steuersekretäranwärter*in
- Ausbildung Steuerinspektoranwärter*in
So funktioniert es online
Bitte füllen Sie folgendes Kontaktformular aus und vervollständigen den Selbstauskunftsbogen vom Landesamt für Steuern.
So funktioniert es postalisch
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Selbstauskunftsbogen online auszufüllen, können Sie sich diesen hier herunterladen. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus, unterschreiben ihn und senden Sie ihn anschließend gemeinsam mit Ihrem Untersuchungsauftrag an uns.
Wie geht es nach der Übermittlung weiter?
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre Angaben.
- Sofern anhand Ihrer Angaben eine Beurteilung möglich ist, stellen wir unmittelbar ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis für das Landesamt für Steuern aus.
- Sollten weitere Informationen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Gegebenenfalls bitten wir Sie um ergänzende Angaben oder laden Sie zu einer amtsärztlichen Untersuchung ein.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne über das allgemeine Kontaktformular des Gesundheitsamts oder telefonisch zur Verfügung. Sie können uns Ihre Unterlagen auch per Post an die unten genannte Adresse unter "Kontaktpersonen" zusenden.
Halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gutachtenauftrag
- Vorhandene ärztliche Unterlagen, beispielsweise Atteste, Befundberichte oder Krankenhausbefunde
- Ihren Impfausweis
Für die Beihilfefähigkeit von Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen für Verbeamtete informieren Sie sich bitte hier.
Beihilfefähigkeit der Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen: Fragebogen Kur Antragssteller
Informationsblätter zur Rehabilitation: Arten der Rehabilitationsbehandlungen
Informationsblätter zur Rehabilitation: Ambulante Rehabilitationsbehandlungen
Informationsblätter zur Rehabilitation: Stationäre Rehabilitationsbehandlungen
Selbstauskunftsbogen für Anwärterinnen und Anwärter der 2. und 3. QE Landesamt für Steuern
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.
Wenn der Auftrag von Ihrem Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) gestellt wird, übernimmt dieser in der Regel auch die Kosten. In allen anderen Fällen müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Klären Sie bei Unklarheiten die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Arbeitgeber.
Art. 5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
in Verbindung mit verschiedenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z. B. BayBG, BayRiG, BhV, BSHG, AuslG, AsylVerfG, etc.)
Sekretariat Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Staatliches Gesundheitsamt
Waldluststraße 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz