Bitte beachten Sie Folgendes:
- Gutachten, Stellungnahmen und amtsärztliche Zeugnisse werden nur mit vorliegendem Gutachtensauftrag erstellt.
- Das Staatliche Gesundheitsamt des Nürnberger Landes ist nur für Personen mit Wohnsitz im Nürnberger Land zuständig.
- Die Begutachtung stützt sich auf die Anamneseerhebung, eine körperliche Untersuchung, ärztliche Befunde und gegebenenfalls Labor- und Zusatzuntersuchungen.
- Bringen Sie bitte vorhandene ärztliche Unterlagen zur Untersuchung mit.
- Bei der Untersuchung zur Prüfungsunfähigkeit ist ein tagesaktuelles haus- oder fachärztliches Attest erforderlich.
- Für die Beihilfefähigkeit von Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen für Verbeamtete sind spezielle Dokumente erforderlich, die Sie hier finden.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Fachkräften des Gesundheitsamtes. Alles Weitere besprechen diese mit Ihnen.
In unserem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen samt erforderliche Dateien hochladen.
Halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gutachtenauftrag
- Vorhandene ärztliche Unterlagen, beispielsweise Atteste, Befundberichte oder Krankenhausbefunde
- Ihren Impfausweis
Für die Beihilfefähigkeit von Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen für Verbeamtete informieren Sie sich bitte hier.
Beihilfefähigkeit der Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen: Fragebogen Kur Antragssteller
Informationsblätter zur Rehabilitation: Arten der Rehabilitationsbehandlungen
Informationsblätter zur Rehabilitation: Ambulante Rehabilitationsbehandlungen
Informationsblätter zur Rehabilitation: Stationäre Rehabilitationsbehandlungen
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.
Wenn der Auftrag von Ihrem Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) gestellt wird, übernimmt dieser in der Regel auch die Kosten. In allen anderen Fällen müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Klären Sie bei Unklarheiten die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Arbeitgeber.
Art. 5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
in Verbindung mit verschiedenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z. B. BayBG, BayRiG, BhV, BSHG, AuslG, AsylVerfG, etc.)
Sekretariat Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Staatliches Gesundheitsamt
Waldluststraße 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz