Hier finden Sie Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volks- und Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Als Gastronomiebetrieb müssen Sie für die Sicherheit und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln eigenverantwortlich Sorge tragen und unterliegen dem Lebensmittelhygienerecht.
Im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde können Sie zum Beispiel Missstände wie unhygienische Zustände in einem Betrieb oder verdorbene Lebensmittel melden.
Wenn Sie im Rahmen von Märkten, Straßenfesten, Vereinsfesten, Kirchweihen, Faschingstreiben und dergleichen Speisen und Getränke abgeben, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
Wenn Sie Lebensmittel in den Verkehr bringen, müssen Sie diese den rechtlichen Vorgaben entsprechend kennzeichnen.
Legionellose kann durch Kontakt mit Leitungswasser übertragen werden. Deswegen müssen Trink- und vor allem Warmwasser regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Das Staatliche Gesundheitsamt überwacht diese Untersuchungen.
Der Vollzug der Trinkwasserverordnung durch die Betreiber*innen von Wasserversorgungsanlagen, das Gesundheitsamt und Wasserwirtschaftsamt soll eine einwandfreie Trinkwasserversorgung sicherstellen.
Das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen.
Das Gesundheitsamt überwacht für Sie den Rettungsdienst und vergleichbare Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.
Das Gesundheitsamt berät und informiert Sie bei umweltmedizinischen Problemen.