Der Handwerkparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind, Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, die Arbeit erleichtern.
Auch als Handelsvertreter*in können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, falls Sie schwere oder sperrige Muster bei Kundenbesuchen präsentieren müssen und diese nicht zu Fuß transportieren können.
Wenn Sie im sozialen Dienst arbeiten, können Sie ebenfalls einen Parkausweis bekommen. Damit dürfen Sie während der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
Sie können Ausnahmegenehmigungen beantragen, wenn für Sie der Einsatz eines Fahrzeuges unverzichtbar ist, wenn Sie es also als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Materialien nutzen, wenn besonderer Zeitdruck besteht oder in zumutbarer Entfernung keine Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.
Sie müssen Ihre Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder eine vergleichbare Tätigkeit nachweisen, zum Beispiel mit einer Gewerbeanmeldung oder der Handwerkskarte.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie dürfen den Parkausweis nicht vor Ihrem Betrieb, in Ihrer Freizeit oder anderweitig nutzen. Die Auslage des Parkausweis hinter der Windschutzscheibe muss gut erkennbar sein.
Handwerker*innen und Handelsvertreter*innen müssen zu jedem Einsatz einen Arbeitsstättennachweis ausfüllen und mit dem Parkausweis gut lesbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe auslegen. Im sozialen Dienst müssen Sie über jede Nutzung der Parkerleichterung ein Fahrtenbuch führen.
Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist nur im Bereich des Landratsamtes Nürnberger Land gültig. Sie ist auf maximal drei Jahre befristet und wird widerruflich erteilt. Bei missbräuchlicher Verwendung wird die Ausnahmegenehmigung unverzüglich zurückgenommen.
Handwerker*innen, Handelslverteter*innen:
- Antragsformular oder Onlineantrag
- Gewerbeanmeldung (Ablichtung vom Gewerbeschein oder der Handwerkskarte)
Soziale Dienste:
- Antragsformular oder Onlineantrag
- Bescheinigung der sozialen Einrichtung
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste - Onlineantrag
Für Handwerker*innen und Handelsvertreter*innen:
- ein Jahr: 40 Euro
- zwei Jahre: 80 Euro
- drei Jahre: 120 Euro
Für im sozialen Dienst Tätige:
- ein Jahr: 30 Euro
- zwei Jahre: 60 Euro
- drei Jahre: 90 Euro
Ersatzausfertigungen werden für 10 Euro für die Restlaufzeit ausgestellt.
Frau Stauch
Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz