Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich mit anderen zu versammeln.
Wenn Sie eine kirchliche Veranstaltung wie zum Beispiel Wallfahrten, Martinsumzüge oder Fronleichnamsprozessionen planen, müssen Sie diese zuvor bei der Straßenverkehrsbehörde anzeigen.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund brauchen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.