Das Gesundheitsamt berät und informiert Sie bei umweltmedizinischen Problemen.
Auskünfte aus dem sogenannten „Altlastenkataster“ umfassen schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtige Flächen.
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte haben für das Vorliegen von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten, teilen Sie dies dem Landratsamt bitte unverzüglich mit.
Wenn wassergefährdende Stoffe ins Erdreich eindringen müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden.
An den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und deren Lagerung sind deshalb hohe Anforderungen zu stellen.