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Tierarzneimittel: Informationen zur Überwachung des Verkehrs

Der Arzneimittelverkehr unterliegt grundsätzlich der staatlichen Überwachung durch die jeweils zuständige Behörde.

Tierimpfstoff: Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen bei gewerblicher Haltung

Tiermediziner*innen sind verpflichtet, dem Veterinäramt zu melden, wenn sie Impfstoffe, die für die Anwendung bei Tieren bestimmt sind, an gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter*innen abgeben.

Tierarzneimittel in der Tierhaltung und bei landwirtschaftlichen Betrieben

Wer Tiere hält, muss unter bestimmten Voraussetzungen Buch darüber führen, welche Arzneimittel sie bekommen.

Tierarzneimittel: Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes

Alle Personen und Unternehmen im Landkreis, die am Arzneimittelverkehr teilnehmen, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt am Landratsamt Nürnberger Land.

Tierärztliche Hausapotheke

Für den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke ist eine Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erforderlich.