Der Arzneimittelverkehr unterliegt grundsätzlich der staatlichen Überwachung durch die jeweils zuständige Behörde.
Tiermediziner*innen sind verpflichtet, dem Veterinäramt zu melden, wenn sie Impfstoffe, die für die Anwendung bei Tieren bestimmt sind, an gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter*innen abgeben.
Wer Tiere hält, muss unter bestimmten Voraussetzungen Buch darüber führen, welche Arzneimittel sie bekommen.
Alle Personen und Unternehmen im Landkreis, die am Arzneimittelverkehr teilnehmen, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt am Landratsamt Nürnberger Land.
Für den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke ist eine Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erforderlich.