Die Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis einer Behörde zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und ihrer Ausrüstteile oder technischen Anlagen. Sie bezieht sich immer auf ein konkretes Fahrzeug oder Bauteil.
Eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV brauchen Sie ausschließlich für noch nicht zugelassene Neufahrzeuge der Klassen M (PKW) Wohnmobil, Bus, N (LKW), Sattelzugmaschinen und O (Anhänger aller Art).
Die Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO brauchen Sie für alle Gebrauchtfahrzeuge, Importfahrzeuge oder Neufahrzeuge, zum Beispiel für Motorräder, Quads, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder aber bei technischen Änderungen am Fahrzeug.
Fahrzeuge die 7 Jahre nach Außerbetriebssetzung wieder in Verkehr gesetzt werden sollen, ist die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis erforderlich soweit keine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder bisherige Einzelbetriebserlaubnis vorgelegt werden kann.
Für eine Einzelbetriebserlaubnis brauchen Sie:
- Ein Gutachten des*r amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder des*r Prüfingenieur*n eines technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
- eventuell bereits vorhandene Zulassungsbescheinigungen Teil I (bei einer Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO)
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (bei juristischen Personen/Firmen: Kopie der Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug)
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz möglich.
Ab 10,50 Euro. Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr