Das Saisonkennzeichen ist für Fahrzeuge bestimmt, die nur zu bestimmten Jahreszeiten genutzt werden, wie zum Beispiel Motorräder, Wohnmobile oder Cabrios. Es erspart Ihnen häufiges An- und Abmelden. Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser muss mindestens zwei und kann maximal elf Monate umfassen.
Das Saisonkennzeichen kann nur für volle Monate zugeteilt werden. Der Beginn ist dabei immer der erste Tag und das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Dieser Zeitraum wird am rechten Rand des Kennzeichens angeführt. „04/10“ bedeutet zum Beispiel, dass Sie das Fahrzeug von April bis Oktober nutzen dürfen. Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen Sie das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegen oder abstellen. In dieser Zeit ruhen Ihr Versicherungsschutz und Ihre Beitragspflicht.
Falls Sie das Fahrzeug doch länger nutzen möchten, ist eine förmliche Änderung des Betriebszeitraums nötig. Wenn der Zeitraum der Saison verkürzt, verlängert oder gelöscht werden soll, müssen Sie ein neues Kennzeichen besorgen und eine neue Versicherungsbestätigung beantragen.
Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Nürnberger Land sein.
Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Nürnberger Land vorliegen. Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 10,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Hauptzollamt einzuzahlen.
Sie benötigen:
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- Vollmacht, wenn eine Beauftragte oder ein Beauftragter den Antrag stellt.
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
Wunschkennzeichen reservieren können Sie hier schon jetzt online erledigen.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz möglich.
Die Gebühr beträgt ab 27,00 Euro.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden oder im Onlinehandel angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können direkt bei einem Schilderladen erfragt werden.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr