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Pflege

Die Versorgungsstrukturen in der häuslichen und stationären Pflege stehen vor großen Herausforderungen. Dies ist dem demografischen Wandel, der damit verbundenen alternden Gesellschaft, die sowohl aus der steigenden Lebenserwartung als auch aus den rückgehenden Geburtenzahlen resultiert, sowie dem Fachkräftemangel geschuldet. Das Handlungsfeld "Pflege" ist breitgefächert. Es reicht von Unterstützungs- und Hilfsangeboten für einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und einem selbstbestimmten Leben über ambulante Pflegedienste zu stationären Versorgungsangeboten.

Inhalt

    Gewährung eines Bonus zum Erwerb des Führerscheines durch Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste

    Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention stellt jeder Gesundheitsregionplus Geld zur Verfügung, um Mitarbeitende von ambulanten Pflegediensten beim Erwerb eines Führerscheins zu unterstützen.

    • Pro Gesundheitsregionplus können bis zu drei Führerscheine à 1.000,00 Euro finanziert werden. Die Kosten für den Führerschein, die die 1000 Euro übersteigen, müssen die Personen selbst tragen.

    • Um dieses Geld bewerben können sich Menschen, die 
      • bei einem ambulanten Pflegedienst mit Betriebsstätte im Nürnberger Land arbeiten.
      • noch keinen Führerschein haben und noch nicht bei einer Fahrschule angemeldet sind.
      • sich verpflichten, ab Bestehen der Führerscheinprüfung noch mindestens ein Jahr bei ihrem ambulanten Pflegedienst zu arbeiten.

    • Stichtag für die Antragstellung ist der 15.11.2024.
      Die Anträge sind bei der Gesundheitsregionplus einzureichen. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Gesundheitsregionplus, Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz. 

    • Alle bis zu diesem Datum eingehenden und vollständigen Anträge werden mit in die Auswahlentscheidung einbezogen. Gehen mehr als drei Anträge auf Förderung bei der GesundheitsregionPlus ein, wird per Losverfahren entschieden, wer die Förderung erhält.

    • Spätestens zum 30. September 2025 müssen die Menschen, die gefördert wurden, nachweisen, dass sie die Führerscheinprüfung bestanden haben, ansonsten müssen sie das Geld zurückzahlen.

    weitere Informationen und Antragsformulare:

    Merkblatt Führerschein ambulante Pflegedienste

    Antragsformular Führerschein ambulante Pflegedienste

    Erläuternde Hinweise De-minimis-Erklärung

    Inhalt