Kleinkläranlagen für Einzelanwesen wurden in der Vergangenheit nur als provisorische Lösung bis zur Anschlussmöglichkeit an eine zentrale öffentliche Anlage eingestuft. Nach aktuellem Stand wird in Bayern ein künftiger Anschlussgrad von circa 97 Prozent der Haushalte als realistisch eingestuft. Damit können auch langfristig nicht alle Abwässer zentral entsorgt werden. Ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich, verbleibt als technische Lösung nur die Abwasserbehandlung in Kleinkläranlagen. Ob Ihr Anwesen betroffen ist, teilt Ihnen die Gemeinde oder der zuständige Abwasserzweckverband mit. Dabei müssen Sie die Satzung des Kanalnetzbetreibers beachten.
Ist Ihre Kleinkläranlage auf Dauer angelegt, müssen Sie einen vergleichbaren Gewässerschutz wie öffentliche Kläranlagen sicherstellen. Dies bedeutet, dass Ihre Kleinkläranlage grundsätzlich mit mechanisch-biologischen Behandlungsstufen ausgerüstet sein muss. Bestehende Abwasseranlagen müssen Sie entsprechend nachrüsten.
Im Regelfall sind Anwesen, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, in sogenannten bezeichneten Gebieten zusammengefasst. Die darin jeweils festgelegte Reinigungsklasse bildet die Grundlage für die Planung oder Nachrüstung Ihrer Anlage.
Das gereinigte Abwasser wird im Regelfall in ein Gewässer eingeleitet oder versickert. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Kleinkläranlagen erfordern - neben sorgfältiger Planung, Bemessung und Ausführung - insbesondere auch eine gewissenhafte Eigenkontrolle und regelmäßige Wartung. Nach der erstmaligen Abnahme müssen Sie deshalb unter anderem eine regelmäßige Funktionsprüfung durch eine*n anerkannte*n private*n Sachverständige*n in der Wasserwirtschaft durchführen lassen. Ihr Prüfergebnis legen Sie bitte der Stelle für Wasserwirtschaft am Landratsamt Nürnberger Land sowie der zuständigen Gemeindeverwaltung vor. Den Zeitpunkt der nächsten Prüfung finden Sie auf dem jeweils letzten Prüfprotokoll.
Bitte beantragen Sie die wasserrechtliche Erlaubnis, indem Sie eine Mail oder einen Brief schreiben, den Sachverhalt erklären und folgende Nachweise beifügen:
- Planung der Kleinkläranlage einschließlich Lageplan (Einzeichnung der Kleinkläranlage, der Einleitungs-/Versickerungsstelle sowie der Leitungen)
- Zulassungsnachweis der Kleinkläranlage
- Gutachten des oder der privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft zu der vorgelegten Planung
- Bei geplanter Versickerung: Nachweis über die Sickerfähigkeit des Untergrunds (Sickertest)
Reichen Sie die Unterlagen bitte jeweils zweifach unterschrieben sowie zusätzlich in digitaler Form ein.
Herr Burkhardt
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Ansprechpartner für: Altdorf, Burgthann, Feucht, Lauf a.d. Pegnitz, Leinburg, Neunkirchen a. Sand, Ottensoos, Reichenschwand, Röthenbach, Rückersdorf, Schnaittach, Schwaig, Schwarzenbruck, Simmelsdorf, Winkelhaid
Herr Pickelmann
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Ansprechpartner für: Alfeld, Engelthal, Happurg, Hartenstein, Henfenfeld, Hersbruck, Kirchensittenbach, Neuhaus a.d. Pegnitz, Offenhausen, Pommelsbrunn, Velden, Vorra
Herr Böhm
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Heinlein
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz