Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Zu den besonderen Aufenthaltsrechten zählen unter anderem die Aufenthaltstitel für Ausländer*innen die als „ehemalige Deutsche“ zählen.
Hier finden Sie Informationen zu Aufenthaltstiteln wie dem subsidiären Schutz oder der Anerkennung als Asylberechtigte*r.
Zu den besonderen Aufenthaltsrechten zählen unter anderem die Aufenthaltstitel für Ausländer*innen die bereits in einem EU Mitgliedstaat eine langfristige Aufenthaltsberechtigung erworben haben.
Hier finden Sie alle Informationen zu Ausbildung, Studium, Sprachkursen und Berufsanerkennung
Als Nicht-EU-Staatsangehörige*r kann Ihnen für verschiedene Aufenthaltszwecke eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.
Für Ausländer*innen, die als Minderjährige*r oder Rentner*in acht Jahre ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten und dann ausgereist sind sowie für ehemalige Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit verloren haben, gelten besondere Aufenthaltsrechte.
Hier finden Sie alle Informationen zur Erwerbstätigkeit als Au Pair, Fachkraft und in der Forschung sowie zur sogenannten Blauen Karte.
In Deutschland gibt es für ausländische Familienangehörige die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft – den sogenannten Familiennachzug.
Wenn Sie als Minderjährige*r bereits rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten, haben Sie vielleicht ein besonderes Aufenthaltsrecht.
Für die Teilnahme an einer Klassenfahrt, Sprachreise oder Abschlussfahrt kann für Schüler*innen unter bestimmten Voraussetzungen eine Schülersammelliste ausgestellt werden.