Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung sind eine psychische Krankheit oder eine psychische Störung infolge von Geistesschwäche oder Sucht, wie zum Beispiel Manie, Schizophrenie, Wahnvorstellungen oder Rauschzustände infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum, sowie eine daraus resultierende Eigen- oder Fremdgefährdung.
Für die Anordnung von Unterbringungen psychisch kranker Personen ist grundsätzlich das Amtsgericht Hersbruck zuständig.
Das Landratsamt ist zuständig, wenn in dringenden oder unaufschiebbaren Fällen eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann. In diesen Eilfällen ist jedoch stets zuerst die Polizei zu alarmieren. Das Landratsamt kann dann nach Rücksprache mit den Polizeikräften vor Ort eine sofortige vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt anordnen, wenn die Gefährdung nicht durch andere Hilfen abgewendet werden kann oder die betreffende Person sich nicht freiwillig in ärztliche Behandlung begibt.
In Eilfällen, in denen das Landratsamt nicht verständigt werden kann, sowie außerhalb der allgemeinen Bürozeiten des Landratsamts kann die örtliche Polizeiinspektion psychisch kranke Personen bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung in eigener Zuständigkeit vorläufig geschlossen unterbringen.
Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Nürnberger Land werden unterzubringende erwachsene Personen in der Regel in die Frankenalbklinik Engelthal eingewiesen, Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendspychiatrie Nürnberg.
Für die Anordnung einer Unterbringung werden keine Gebühren erhoben.
Gegen die Anordnung kann ohne Einhaltung einer bestimmten Frist oder einer bestimmten Form Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Hersbruck gestellt werden.
Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss die antragstellende Person geltend machen, durch diese Anordnung in ihren Rechten verletzt zu sein.
Frau Meyer
Sicherheits- und Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Roth
Sicherheits- und Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz