Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, den Geschäftsräumen, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, benötigen Sie einen Waffenschein.
Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sogenannter „Kleiner Waffenschein“ erforderlich.
Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, zum Beispiel zum Schießstand oder zur Reparatur zu Waffenhändler*innen, bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffenscheins:
- Mindestalter 18 Jahre
- Persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Sachkunde
- Bedürfnis
- Versicherung
Voraussetzungen für den Erhalt des „Kleinen Waffenscheins“:
- Mindestalter 18 Jahre
- persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
Ihre Zuverlässigkeit wird durch das Landratsamt überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis müssen Sie einen Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von einer Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden) erbringen.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Waffenscheins nötig:
- Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
- Sachkundenachweis
- Nachweis einer besonderen Gefährdung: Unterlagen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, zum Beispiel Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. Bei Kleinem Waffenschein ist keine besondere Begründung erforderlich.
- Bedürfnisnachweis
Für einen kleinen Waffenschein sind keinerlei weitere Unterlagen erforderlich. Bitte bringen Sie bei der Beantragung oder der Abholung stattdessen Ihren Personalausweis als Identifikationsnachweis mit.
Kleiner Waffenschein; Beantragung - Onlineformular
Bitte melden Sie sich für Ihr Anliegen unter folgendem Link an: Terminvergabe
Die Kosten für die Beantragung eines Waffenscheins belaufen sich auf 500 Euro. Beim kleinen Waffenschein liegen die Kosten bei 150 Euro.
§ 10 Waffengesetz (WaffG)
Rechtsgrundlagen, bundesweit: §§ 4 bis 8 Waffengesetz (WaffG)
Herr Bezold
Sicherheits- und Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlangelegenheiten
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Knippelberg
Sicherheits- und Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlangelegenheiten
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz