Für unbegleitete minderjährigen Ausländer*innen ist der Fachdienst UMA zuständig. Ziel ist es, solche Kinder und Jugendliche individuell zu unterstützen und sie so gesellschaftlich, sozial und beruflich zu integrieren und zu verselbstständigen.
Der Fachdienst UMA ist für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter 21 Jahren zuständig, welche ohne Eltern nach Deutschland eingereist sind.
Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII) und der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) trifft der Fachdienst Schutzmaßnahmen für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die innerhalb des Landkreises Nürnberger Land angetroffen werden und ohne Sorgeberechtigte eingereist sind.
Sozialgesetzbuch SGB VIII
Frau Schricker
Landratsamt Nürnberger Land
Amt für Familie und Jugend
Sozialpädagogische Jugendhilfe
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Schuller
Landratsamt Nürnberger Land
Amt für Familie und Jugend
Sozialpädagogische Jugendhilfe
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Rauh
Landratsamt Nürnberger Land
Amt für Familie und Jugend
Sozialpädagogische Jugendhilfe
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz