Die Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der „Richtlinie des Landkreises Nürnberger Land zur Investitionsförderung von Sport-, Schützen- und Musikvereinen sowie von Jugendheimbauten im Rahmen der Jugendförderung“, die Sie unter "Dokumente" einsehen können.
Die Förderung ist unter anderem vom Jugendanteil eines Vereins abhängig. Als Jugendliche gelten hier junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.
Der Verein oder die Einrichtung muss beim Sachgebiet Kommunalaufsicht am Landratsamt einen Antrag einreichen, nach Möglichkeit bis zum 31. Juli eines Jahres.
Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise online. Der dazugehörige Verwendungsnachweis steht Ihnen ebenfalls online zur Verfügung. Sie können die entsprechenden Formulare jedoch auch im Akkordeonelement „Erforderliche Unterlagen“ herunterladen.
Der zuständige Ausschuss entscheidet jedes Jahr im Spätherbst, ob der Landkreis die Förderung erteilt. Das Sachgebiet Kommunalaufsicht benachrichtigt alle, die einen Antrag gestellt haben, ob sie eine Förderung erhalten werden.
Bitte reichen Sie den Antrag samt Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan bis zum 31. Juli des laufenden Jahres ein.
Folgende Unterlagen sind für die Investitionsförderung notwendig:
Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des Landkreises Nürnberger Land (Investitionsförderung/Jugendheimbauten) - Onlineformular
Verwendungsnachweis zur Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des Landkreises Nürnberger Land - Onlineformular
Richtlinie des Landkreises Nürnberger Land zur Investitionsförderung von Sport-, Schützen- und Musikvereinen sowie von Jugendheimbauten im Rahmen der Jugendförderung
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz