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Investitionsförderung von Sport-, Schützen- und Musikvereinen sowie von Jugendheimbauten

Im Rahmen der Jugendförderung gewährt der Landkreis Nürnberger Land jährlich freiwillige Zuschüsse für Neuerrichtungen, Umbauten oder Generalsanierungen von Sport-, Schützen- und Musikeinrichtungen, des Weiteren bezuschusst er Neubauten und bauliche Verbesserungen von Jugendheimen und Jugendräumen. Um diese Zuschüsse zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.

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