Die Untere Jagdbehörde ist maßgeblich an der Erstellung der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild beteiligt. Bei der Abschussplanung wird für einen Zeitraum von drei Jagdjahren vorgegeben, welche Anzahl Rehwild in einem Jagdrevier jährlich geschossen werden muss.
Die Erfüllung der vorgegebenen Abschusszahlen belegen Sie durch die Vorlage der Streckenlisten für das jeweilige Jagdjahr. In die Streckenliste müssen Sie jedoch auch jedes andere erlegte oder gefallene Wild eintragen. Am Ende eines jeden Jagdjahres spätestens bis zum 10. April des neuen Jagdjahres müssen Sie ihre Streckenliste abgeben.
Das Jagdjahr läuft immer vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
Die Vorlage der Streckenlisten erfolgt über die Webanwendung „JagdOnline“ (https://www.jagdstrecke-bayern.de). Zur Freischaltung Ihres Zugangs wenden Sie sich bitte an die Untere Jagdbehörde (siehe “Kontaktpersonen”).
Alternativ finden Sie Streckenlistenformulare unter "Formulare".
Das ausgefüllte Formular können Sie auch per Email an die Untere Jagdbehörde übermitteln.
Um unnötigen Zeitdruck zu vermeiden, bitten wir um Vorlage der Streckenlisten bis 31. März.
Herr Rohatsch
Jagd- und Fischereirecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz