Um Sie als Landkreisbevölkerung im Bedarfsfall zu warnen, greift die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes insbesondere auf folgende Mittel zurück:
- Amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über den Rundfunk,
- Sirenen, über die auch das Signal "Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten" ausgestrahlt werden kann,
- Lautsprecherfahrzeuge,
- Warn-Apps.
Rundfunkdurchsagen
Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen und großräumigen Gefährdungslagen sowie bei Sirenenfehlauslösungen kann es notwendig werden, die Bevölkerung überörtlich zu warnen oder zu informieren. Aus diesem Grund können die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes und die Polizei Durchsagen über den Rundfunk veranlassen. In diesem Zuge sind auch Untertitelungen im Fernsehen möglich.
Bei den Rundfunkdurchsagen wird unterschieden zwischen
- amtlichen Gefahrendurchsagen, die von den Rundfunksendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und
- Gefahrenmitteilungen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zum Beispiel in den Nachrichten, über zu erwartende Gefahren, über Schadenslagen und gegebenenfalls zu erwartende Auswirkungen informieren.
Sirenensignale
Vorwiegend in Gebieten beziehungsweise in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential werden für die Warnung der Bevölkerung auch Sirenen eingesetzt.
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind
- der Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen. _ _ _ - der Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer. ~ ~ ~
Sirenenprobealarm
Zweimal jährlich findet ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, Sie über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren. Der Sirenenprobealarm wird im Vorfeld veröffentlicht.
Neben Rundfunkdurchsagen und Sirenen werden auch Lautsprecherfahrzeuge sowie zunehmend Smartphone-Apps wie die Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Warnung der Bevölkerung genutzt.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: Verordnung über öffentliche Schallzeichen
Infoseite mit Hörproben der einzelnen Warntöne des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Infoseite zu Warnmitteln und -methoden des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Herr Rott
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Knippelberg
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz