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Vormundschaft für Minderjährige: Ergänzungspflegschaft

Wenn Eltern aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. 

Die Vormundschaft umfasst alle Teile der elterlichen Sorge. Die Ergänzungspflegschaft beinhaltet entzogene Teilbereiche der elterlichen Sorge. In diesem Fall üben die sorgeberechtigten Elternteile nur noch die verbliebenen Anteile aus.

Es gibt Vormundschaften, die kraft Gesetzes eintreten, und Vormundschaften, die durch die Bestellung des Familiengerichtes eintreten.

Verwandte, ehrenamtliche Einzelpersonen mit Sachkenntnis oder ein anerkannter Verein kann die Vormundschaft für ein Kind übernehmen. Ist keine geeignete Einzelperson vorhanden, tritt das Jugendamt als Amtsvormund ein. 

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