Ab 1. November 2023 bietet das Landratsamt Nürnberger Land den digitalen Bauantrag an, der vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Ministerium für Digitales entwickelt wurde.
Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin zugelassen.
Durch diese hinzugekommene Möglichkeit hat sich die „Eingangszuständigkeit“ für fast alle Vorgänge geändert, also die Behörde, bei der Sie die Unterlagen einreichen müssen. Die Zuständigkeit für eine Entscheidung über den Antrag ist gleich geblieben.
Für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros sind auch weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese werden wie bisher in den Genehmigungsprozess miteinbezogen und geben Stellungnahmen ab. Über einige Vorgänge und Anträge trifft die örtlich zuständige Kommune wie bisher die Entscheidung. Das betrifft zum Beispiel Genehmigungsfreistellungsverfahren, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften und einige andere Vorgänge.
Wo Sie welchen Antrag einreichen können, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Neu: | Digitale Einreichung | Einreichung in Papierform |
Bauantrag | Neu: Landratsamt | Neu: Landratsamt |
Antrag auf Vorbescheid | Neu: Landratsamt | Neu: Landratsamt |
Abgrabungsantrag | Neu: Landratsamt | Neu: Landratsamt |
Besonderheiten: | ||
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung | Neu: Landratsamt | Gemeinde |
Beseitigungsanzeige | Neu: Landratsamt | Landratsamt und Gemeinde |
Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren | Neu: Landratsamt | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften | Neu: Landratsamt | Gemeinde |
Wie bisher: | ||
Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt | Landratsamt |
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften) | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt | Landratsamt |
Baubeginnsanzeige | Landratsamt | Landratsamt |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt | Landratsamt |
Wer kann die Online-Assistenten für digitale Bauanträge etc. nutzen?
Für die digitale Antragstellung hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt.
Bei Bauanträgen muss die Person, die den Entwurf verfasst hat, meist über eine Bauvorlageberechtigung verfügen und sie muss sich mittels Nutzerkonto im Bayernportal authentifizieren. Tritt ein Unternehmen als Entwurfsverfasser auf, muss sich die Person, unter deren Leitung die Bauvorlagen erstellt wurden, mittels Nutzerkonto auf ‘Mein Unternehmenskonto’ authentifizieren.
Andere Vorgänge können die Personen, die die Bauherrschaft innehaben, selbstständig erledigen, zum Beispiel die Meldung des Baubeginns, die Baubeginnsanzeige. Dies hängt vom jeweiligen Vorgang ab.
Wie können Sie einen Antrag stellen?
Für die digitale Antragstellung hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt. Zur digitalen Antragstellung über das sogenannte „Bayernportal“ gelangen Sie über die nachfolgend aufgeführten Links.
Sollte der Antrag, den Sie benötigen, in der untenstehenden Tabelle nicht genannt sein, kann es sein, dass er unter einen der aufgeführten Oberbegriffe gefasst wird. Nach Anklicken des Links können Sie sehen, welche Vorgänge über den jeweiligen Online-Assistent erfasst werden. Der Online-Assistent „Bauantrag“ beispielsweise beinhaltet Folgendes:
- Bauanträge
- Änderungsanträge zu Bauanträgen
- Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Abgrabungsanträge
- Änderungsanträge zu Abgrabungsanträgen
- Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen
Unter folgenden Links gelangen Sie zu den einzelnen Anliegen:
- Bauantrag digital
- Baubeginn digital anzeigen
- Beseitigung einer Anlage digital anzeigen
- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme digital beantragen
- Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs digital einreichen
- Nutzungsaufnahme digital anzeigen
- Teilbaugenehmigung digital beantragen
- Verlängerung einer (Teil-)Baugenehmigung oder eines Vorbescheids digital beantragen
- Bauantrag digital - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen ("Nachreich"-Assistent)
Nach Prüfung Ihres digitalen Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung und Feststellung der Genehmigungsfähigkeit ist es nun möglich, eine Baugenehmigung ausschließlich digital zu erteilen. Diese wird durch die Behörde mit einem elektronischen Siegel versehen und in der sogenannten „Vorgangsauskunft“ zum Abruf bereitgestellt. Wenn dies passiert, erhalten Sie eine digitale Benachrichtigung vom Landratsamt.
Es bleibt aber sowohl bei digitaler als auch analoger Antragstellung weiterhin möglich, Baugenehmigungen in Papierform zu erteilen. Wenn der Antrag in Papierform gestellt wird, ist dies sogar zwingend.
Eine Baugenehmigung ist dem Antragsteller grundsätzlich zusammen mit einer Ausfertigung der Bauvorlagen zuzustellen, die mit einem Genehmigungsvermerk versehen sind. Dies ist die bisherige Vorgehensweise. Neu ist: Es ist ab jetzt bei Genehmigungen, die digital beantragt wurden, aber in Papierform erteilt werden, zulässig, lediglich eine angemessen maßstäblich verkleinerte, mit einem Genehmigungsvermerk versehene Fassung der Bauvorlagen zuzustellen, wenn der Antragsteller die Bauvorlagen zusätzlich in digitaler Form erhält.
Bei digital gestellten Anträgen:
Die Nachreichung von Bauvorlagen muss auf dem dafür von der Bauaufsichtsbehörde eröffneten elektronischen Weg oder in einem Online-Assistenten erfolgen. Hierfür sieht das Fachprogramm des Landratsamtes die „Vorgangsauskunft“ vor.
Daneben gibt es den sogenannten „Nachreich“-Assistent. Auch dieser ermöglicht es, fehlende Unterlagen und Anlagen zu den Anträgen und Anzeigen nachträglich einzureichen. Der Nachreich-Assistent ist sehr einfach gestaltet.
Bei Anträgen in Papierform:
Die Nachreichung von Unterlagen ist grundsätzlich wie bisher dreifach in Papierform erforderlich.
Unter folgenden Links gelangen Sie zu den einzelnen Anliegen:
- Bauantrag digital
- Baubeginn digital anzeigen
- Beseitigung einer Anlage digital anzeigen
- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme digital beantragen
- Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs digital einreichen
- Nutzungsaufnahme digital anzeigen
- Teilbaugenehmigung digital beantragen
- Verlängerung einer (Teil-)Baugenehmigung oder eines Vorbescheids digital beantragen
- Bauantrag digital - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen ("Nachreich"-Assistent)
- Vorbescheid digital
Die Nutzung der Online-Assistenten ist kostenlos. Für die Baugenehmigung und die weiteren Vorgänge werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.
Digitale Bauantragsverordnung (DBauV)
Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG)
Zur digitalen Antragstellung über das Bayernportal gelangen Sie über folgende Links:
- Bauantrag digital
- Baubeginn digital anzeigen
- Beseitigung einer Anlage digital anzeigen
- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme digital beantragen
- Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs digital einreichen
- Nutzungsaufnahme digital anzeigen
- Teilbaugenehmigung digital beantragen
- Verlängerung einer (Teil-)Baugenehmigung oder eines Vorbescheids digital beantragen
- Bauantrag digital - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen ("Nachreich"-Assistent)
Detaillierte Informationen zum digitalen Bauantrag werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bereitgestellt: Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
Wenn Sie noch keine BayernID haben, finden Sie hier nähere Informationen und Links zur Registrierung: Nutzerkonten - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
Sie wollen eine Stellungnahme als Gemeinde abgeben? Klicken Sie bitte hier.
Sie wollen eine Stellungnahme als Fachstelle abgeben? Klicken Sie bitte hier.
Sie wollen auf die digitale Akte zu Ihrem Vorgang Zugriff nehmen? Sie können die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand einsehen. Hierfür benötigen Sie den Zugangscode, den Sie mit dem Eingangsschreiben vom Bauamt im Landratsamt erhalten. Klicken Sie bitte hier.
Sie benötigen eine Bautafel? Klicken Sie hier. Bitte füllen Sie die Bautafel selbstständig aus.
Herr Riemer
Bauen, Planungsrecht und Denkmalschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Bauer
Bauen, Planungsrecht und Denkmalschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Galter
Bauen, Planungsrecht und Denkmalschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Troll-Lehmeier
Bauen, Planungsrecht und Denkmalschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz