Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können Sie in haushaltsüblichen Mengen abgeben:
- an den Wertstoffhöfen A des Landkreises und bei Firma KAREI in Hersbruck
- in Geschäften für Elektrogeräte, die mindestens 400 Quadratmeter groß sind und
- in Lebensmittelgeschäften (Supermärkte, Discounter), die mindestens 800 Quadratmeter groß sind und die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten (Rücknahme von E-Geräten über 25 Zentimeter Kantenlänge nur bei Neukauf eines Gerätes vergleichbarer Größe)
- Ähnliches gilt für Online-Bestellungen; Versandhändler können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren.
Hier sehen Sie im Detail, welche Lampen Sie gesondert entsorgen müssen.
Herr Riedel
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Herrmann
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Neßlauer
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz