Wenn Sie eine anerkannte Ausbildung als
- Altenpfleger*in
- Desinfektor*in
- Fachkraft im Ambulanten Pflegedienst
- Ergotherapeut*in
- Diätassistent*in
- Fußpfleger*in medizinisch
- Geburtshelfer*in/ Hebamme/ Entbindungspfleger
- Heilpraktiker*in
- Krankengymnast*in/ Physiotherapeut*in
- Krankenpflegehelfer*in/ Gesundheitspflegehelfer*in
- Krankenpfleger*in/ Gesundheitspfleger*in (inklusive Kinderkrankenpfleger*in)
- Logopäde*Logopädin
- Masseur*in/ med. Bademeister*in
- Notfallsanitäter*in
- Orthoptist*in
- Physiotherapeutin*in
- Podologe*Podologin
- Rettungsassistent*in
- Rettungssanitäter*in
abgeschlossen haben und eine eigene Praxis haben beziehungsweise selbstständig tätig werden, sind Sie verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden.
Legen Sie folgende Dokumente im Original persönlich beim Gesundheitsamt vor oder senden Sie beglaubigte Abschriften per Post ein:
- kurzes Anschreiben über Tätigkeitsbeginn
- Bescheid des Landratsamtes
- Berufsurkunde
- Personalausweis
- Kopie der Police der Berufshaftpflichtversicherung
Wenn Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse benötigen, enstehen Kosten in Höhe von 10 Euro.
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
- Art. 10 Maßnahmen im Rahmen der Berufsaufsicht, Anzeigepflichten
- Art. 16 Krankenpflegerische Tätigkeiten
Frau Sievert
Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz