einfache Sprache
AAA
Menü

Kommunalabgabenrecht

Die Gemeinden haben laut der Bayerischen Verfassung das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken, indem sie Beiträge oder Gebühren von Privatpersonen und Unternehmen einfordern.

Inhalt