Der Fahrerlaubnis auf Probe liegt der Gedanke einer "Bewährungszeit" zugrunde. Fahranfängerinnen und Fahranfänger unterliegen in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. Wenn sich jemand in der Probezeit nicht bewährt, muss die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 2a StVG bestimmte Maßnahmen ergreifen.
Stufe 1:
Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, das die Person, welche die Zuwiderhandlung begangen hat, binnen einer Frist von drei Monaten absolvieren muss. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Erfolgt keine fristgerechte Teilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Durch die Anordnung des Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre. Aufbauseminare bieten verschiedene Fahrschulen im Nürnberger Land an.
Stufe 2:
Wenn jemand nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht, spricht die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung aus und empfiehlt, freiwillig innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Stufe 3:
Wenn jemand nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde dieser Person die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis kann frühestens nach Ablauf von drei Monaten wieder erteilt werden.
Begeht jemand nach Entzug der Fahrerlaubnis und nach Neuerteilung erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen in der laufenden Probezeit, muss diese Person in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung beibringen.
Die Regelungen finden auch Anwendung auf Personen, die eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirschaftsraum besitzen, wenn sie ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist an die im Fahreignungsregister eingetragenen rechtskräftigen Entscheidungen gebunden. Sie wird die Verkehrsverstöße nicht noch einmal überprüfen.
Probezeitmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem (Punktesystem) werden nebeneinander angewendet.
- Anordnung eines Aufbauseminars: 25,60 Euro
- schriftliche Verwarnung: 17,90 Euro
- Entzug der Fahrerlaubnis: in der Regel 200 Euro
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung: 25,60 Euro
- sowie jeweils die Kosten für die Postzustellung: 3,67 Euro
Sie können gegen Probezeitmaßnahmen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach erheben.
Frau Wening
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz