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Fahrerlaubnis auf Probe - Probezeit und Maßnahmen bei Verstößen

Bei erstmaligem Erwerb eines Führerscheins wird dieser auf Probe erteilt - Ausnahmen bilden die Klassen AM, L und T. Die Probezeit endet grundsätzlich nach Ablauf von zwei Jahren. Wenn eine Person sich während der Probezeit Verstöße zuschulden kommen lässt, wird die Führerscheinstelle bestimmte Maßnahmen ergreifen. 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir empfehlen Ihnen dringend, für die persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde vorab einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung

Andernfalls ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

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