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Fahrerlaubnis auf Probe - Probezeit und Maßnahmen bei Verstößen

Bei erstmaligem Erwerb eines Führerscheins wird dieser auf Probe erteilt - Ausnahmen bilden die Klassen AM, L und T. Die Probezeit endet grundsätzlich nach Ablauf von zwei Jahren. Wenn eine Person sich während der Probezeit Verstöße zuschulden kommen lässt, wird die Führerscheinstelle bestimmte Maßnahmen ergreifen. 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.

Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.

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