Das Kurzzeitkennzeichen ist nur zur einmaligen Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten gültig. Dieses Kennzeichen verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit. Es ist für maximal fünf Kalendertage gültig.
Den Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen können Sie bei folgenden Zulassungsbehörden stellen:
- Ort Ihres Hauptwohnsitzes
- Ort Ihres Betriebssitzes oder der beteiligten Niederlassung
- Ort des Standorts des Fahrzeugs
Nachweis der technischen Daten für das Fahrzeug.
Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen. Für Fahrten zur Abnahme einer Hauptuntersuchung werden Beschränkungen des Fahrtweges eingetragen.
Darüberhinaus muss es in einem verkehrssicheren Zustand sein.
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt längstens 5 Tage. Diese Frist beginnt am Tag der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde. Eine Zuteilung für die Zukunft ist nicht möglich. Bedenken Sie das bitte gerade bei Antragstellung vor einem Wochenende oder vor Feiertagen.
Sie benötigen:
- Versicherungsbestätigung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 FZV) als elektronische Versicherungsnummer (eVB –Nummer)
- den Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters oder der Halterin (§ 6Abs. 1 Satz 2 FZV)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- Prüfbericht (Datum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) / wenn SP-pflichtiges Fahrzeug: auch Sicherheitsprüfung (SP) (§ 16a Abs. 4 Satz 2 FZV) Nachweis durch Vorlage eines HU/SP-Berichtes oder der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des bisherigen Fahrzeugscheines)
- Nachweis der technischen Daten ist durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II bzw. des Fahrzeugscheines oder Fahrzeugbriefes zu erbringen
- Gegebenenfalls einen Kaufvertrag als Nachweis über den Standort des Fahrzeuges
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz möglich.
Die Gebühr der Zulassungsstelle beträgt bis zu 13,10 Euro.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können direkt beim Schilderladen erfragt werden.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr