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Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümer*innen

Ein Denkmal kann ein einzelnes Gebäude, ein Gebäudekomplex oder – eine Sonderform – ein sogenanntes Ensemble sein. Ensemble sind denkmalgeschützte Bereiche, die sich über eine größere Fläche erstrecken und wo das Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltungswürdig ist. Beispiele für solche Ensemble sind die Altstädte von Lauf, Altdorf und Hersbruck.

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