Bei der Bohrung dürfen Sie lediglich das oberste Grundwasserstockwerk erschließen. Tiefer liegende Grundwasservorkommen dienen der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung. Diese dürfen Sie samt der darüberliegenden Deckschichten nicht anbohren.
Wenn Sie eine Bohrung planen, müssen Sie diese beim Landratsamt Nürnberger Land im Vorfeld anmelden, indem Sie die zutreffende der beiden Anzeigen ausfüllen, die Sie unter „Formulare“ finden. Bitte reichen Sie diese unterschrieben und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen ein. Dies muss mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Bohrbeginn erfolgen. Um mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser beurteilen zu können, benötigt der Sachbereich Wasserrecht im Regelfall folgende Informationen:
- Bohranzeige
- Übersichtslageplan im Maßstab 1:5.000 mit Markierung des Vorhabenstandortes
- Detaillageplan im Maßstab 1:1.000 mit Eintragung des Standortes
- Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds
- Maßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und DIN 4023
- Bestätigung des Wasserversorgers (zum Beispiel Gemeinde, Zweckverband) über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang.
Befindet sich Ihre beabsichtigte Bohrung innerhalb eines Wasserschutzgebiets oder von Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen, so benötigen Sie in jedem Fall zuvor eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Benötigen Sie für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis, so bestimmen sich die notwendigen Pläne und sonstigen Nachweise nach der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). In Wasserschutzgebieten brauchen Sie meistens eine ergänzende Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung. Diese können Sie im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragen. Bitte stellen Sie uns die Antragsunterlagen einmal schriftlich sowie zusätzlich digital zur Verfügung.
Einen Monat nach Einreichung der vollständigen Anzeige können Sie, soweit Sie keine gegenteilige Mitteilung erhalten haben, mit den Arbeiten beginnen. Wenn es bei Ihren Bohrungen zu Einwirkungen auf das Grundwasser kommt, müssen Sie die Arbeiten unverzüglich einstellen und das Landratsamt Nürnberger Land verständigen.
- Wasserschutzgebiete im Umweltatlas Bayern
Frau Krapf
Ansprechpartnerin für Erdaufschlüsse und Erkundungsbohrungen
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Boron
Ansprechpartnerin für Gartenbrunnen
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Böhm
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Heinlein
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz