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Erdaufschlüsse und Erkundungsbohrungen

Außerhalb von Wasserschutzgebieten und Altlastenflächen ist es grundsätzlich möglich, Erdaufschlüsse und Bohrungen für Erkundungszwecke oder zur Errichtung von Brunnen durchzuführen. Ob im Einzelfall Hinderungsgründe vorliegen oder Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen, wird geprüft, wenn Sie Ihr Vorhaben beim Landratsamt entsprechend angemeldet haben. 

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