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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Menschen, die durch besondere Lebensverhältnisse in soziale Schwierigkeiten geraten sind und diese nicht aus eigener Kraft überwinden können, können staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um diese Schwierigkeiten abzuwenden, zu mildern oder zu verhindern, dass sie schlimmer werden. Die Unterstützung kann zum Beispiel Beratung und persönliche Betreuung, die Beschaffung einer Wohnung und eines Arbeitsplatzes, oder die Sicherung einer Schul- und Berufsausbildung umfassen. In Betracht kommen unter anderem Strafentlassene, Personen mit Suchtproblematiken oder auch verhaltensgestörte junge Menschen, denen keine Erziehungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII gewährt werden kann.

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