Um die Hilfen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) stellen. Welche Unterlagen zusätzlich dafür notwendig sind, kommt ganz auf den Einzelfall an. Rufen Sie daher am besten bei den unten genannten Ansprechpartner*innen an und lassen Sie sich von diesen beraten.
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Dokumenten dann an das Sachgebiet Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten im Landratsamt Nürnberger Land.
Wenn das Amt Ihren Antrag bewilligt, werden die Leistungen direkt mit den Einrichtungen abgerechnet, die Sie unterstützen. Sie erhalten das Geld nicht selbst.
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
§§ 67 - 69 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Wenn Sie mit der Entscheidung des Landratsamtes - beispielsweise einer Ablehnung Ihres Antrags - nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch oder Klage beim Sozialgericht Nürnberg gegen die Entscheidung einzulegen.
Frau Ulherr
Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz