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Beratung bei Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit tritt oft plötzlich ein und kann die Angehörigen unvorbereitet treffen. Verschiedene Beratungsstellen helfen in diesen Situationen weiter.

Teilstationäre und stationäre Altenpflege

Für Fragen zu Angeboten für teilstationäre und stationäre Pflege steht die Koordinationsstelle für Seniorenarbeit gerne zur Verfügung.

Informationen zu Wohn- und Betreuungsformen für ältere Menschen

Die Fachkräfte des Landratsamtes beraten Senior*innen gern zu ambulanten Wohn- und Betreuungsformen.

Hospizarbeit

Die Hospizarbeit widmet sich der Begleitung Todkranker und ihrer Angehörigen.

Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf sogenannte „Hilfe zur Pflege“.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Umfassende und rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmachten an Vertrauenspersonen können im Falle von Krankheit, Hilflosigkeit im Alter oder Geschäftsunfähigkeit eine gerichtliche Betreuerbestellung überflüssig machen.

Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Die aktuelle Bezeichnung der Heimaufsicht lautet: Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA.