Pflegebedürftigkeit tritt oft plötzlich ein und kann die Angehörigen unvorbereitet treffen. Verschiedene Beratungsstellen helfen in diesen Situationen weiter.
Für Fragen zu Angeboten für teilstationäre und stationäre Pflege steht die Koordinationsstelle für Seniorenarbeit gerne zur Verfügung.
Die Fachkräfte des Landratsamtes beraten Senior*innen gern zu ambulanten Wohn- und Betreuungsformen.
Die Hospizarbeit widmet sich der Begleitung Todkranker und ihrer Angehörigen.
Pflegebedürftige Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf sogenannte „Hilfe zur Pflege“.
Umfassende und rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmachten an Vertrauenspersonen können im Falle von Krankheit, Hilflosigkeit im Alter oder Geschäftsunfähigkeit eine gerichtliche Betreuerbestellung überflüssig machen.
Die aktuelle Bezeichnung der Heimaufsicht lautet: Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA.