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Der Baggersee bei Happurg

zählt zu den Badegewässern, die einer besonderen Überwachung nach den Vorgaben der Europäischen Union unterliegen (so genannte EU-Badegewässer).

Die Wasserqualität wird durch das Staatliche Gesundheitsamt des Landratsamtes Nürnberger Land regelmäßig überwacht. Neben einer Ortsbesichtigung werden dabei Wasserproben entnommen und auf das mögliche Vorhandensein von Krankheitserregern untersucht.

Ergebnisse der laufenden Überwachung der Badegewässerqualität im Jahr 2026
Datum der Probenahme

Wasser-

temperatur:

Enterokokken

(MPN/100ml)

Escherichia coli

(MPN/100ml)

Bewertung:
27.04.202612,0°C<10<10Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
18.05.202613,1°C<10<10Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
15.06.202620,9°C2132Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
13.07.202624,4°C<1010Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
10.08.2026    
31.08.2026    

Hinweis:

Die Ergebnisse der hygienischen Überwachung sind immer nur Momentaufnahmen.

Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität.

Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.

Die Badegewässerqualität für das Jahr 2025 wurde mit “ausgezeichnet” eingestuft!

Im Winterhalbjahr werden immer wieder Planktothrix rubescens, sogenannte Burgunder Blutalgen, eine Untergruppe der Blaualgen, im See gefunden. 

Diese Algen können bei langen Hautkontakt oder nach Verschlucken des Wassers zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Auch bei Hunden und anderen Haustieren können ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zum Tod auftreten. Lassen Sie Ihre Haustiere bei Rotalgenbefall nicht aus dem See trinken!

Badegewässerprofil  
Beschaffenheit des Uferbereichs Wiese
Infrastruktur des Badegewässers Toiletten, Liegewiese, Kiosk, Restaurant, Parkplatz

 

Legende

Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.