Wenn Sie gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördern möchten, müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein. Sie sind damit Unternehmer*in im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes.
Wenn Sie zu bestimmte Berufsgruppen gehören, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis beantragen.
Die Fahrwegbestimmungen dienen dazu, dass gefährliche Güter nur dort transportiert werden, wo sie keine Gefahr für die Umwelt oder den Mensch darstellen. Auf einigen Wegen soll somit auch das Unfallrisiko mininiert werden.
Wenn Sie trotz des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen dringend eine Fahrt durchführen müssen, können Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Wenn Sie als Unternehmer*in gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.