Diese besonderen Aufenthaltsrechte sollen zum einen Ausländer*innen, die Deutschland nach einem längeren Daueraufenthalt verlassen haben, die Möglichkeit geben ein Wiederkehr- und Aufenthaltsrecht zu erwerben.
Zum anderen dienen diese besonderen Aufenthaltsrechte auch als Auffangtatbestand. Hierunter fallen ehemaligen Deutsche, die unter erleichterten Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erhalten können und Ausländer*innen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine langfristige Aufenthaltsberechtigung besitzen.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Einreise muss mit dem entsprechenden Visum erfolgen.
- Sie hatten als Minderjährige*r Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt für acht Jahre im Bundesgebiet bevor Sie ausgereist sind
- Sie haben sechs Jahre eine Schule im Bundesgebiet besucht
- Ihr Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wurde nach Vollendung Ihres 15. und vor Vollendung Ihres 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt
- Sie verfügen über einen gesicherten Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder eine Unterhaltsverpflichtung, die eine dritte Person für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat
- Sie hatten bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet und
- der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wurde innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt
oder:
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, verfügen jedoch über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
Für langfristig Aufenthaltsberechtigte in einem anderen EU Mitgliedstaat:
- Sie verfügen über einen gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Sie haben einen gültigen langfristigen Aufenthaltstitel eines anderen EU Mitgliedstaates und der Aufenthalt beträgt mehr als 90 Tage
- Sie erfüllen die sonstigen Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Notwendig sind:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung (im Falle einer Erwerbstätigkeit)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Letzte 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
- Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Bei Neueinreise: 100,00 Euro
Bei Verlängerung für Erwachsene: 93,00 Euro
Bei Verlängerung für Minderjährige: 46,50 Euro
Frau Scheck
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, Am bis Az, I
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: B bis C
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: D bis G
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: J, L bis M, O, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: K, N
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: H, T bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: P bis S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
N. N.
Sachbearbeiterin Buchstaben: Al
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr