Auflagen
Geduldete Ausländer*innen sind verpflichtet, an einem bestimmten Ort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, entsprechend der sogenannten "Wohnsitzauflage". Diese Wohnsitzauflage entsteht kraft Gesetzes.
Beschäftigung
Geduldete Ausländer*innen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde einer Beschäftigung nachgehen. Den Antrag auf die Erlaubnis hierzu namens "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" finden Sie unter "Dokumente".
Wenn Sie die Duldung verlängern möchten, müssen Sie dies tun, bevor sie abläuft. Setzen Sie sich dazu bitte mit den unten genannten Fachkräften in Verbindung.
Eine Verlängerung der Duldung nimmt circa 14 Tage in Anspruch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit den unten genannten Fachkräften.
Wenn Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, ist die Neuausstellung oder die Verlängerung der Duldung für Sie kostenfrei.
Wenn Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, belaufen sich die Kosten auf
- 62 Euro für die Ersterteilung,
- 37 Euro für die Neuausstellung,
- 33 Euro für eine Verlängerung.
Frau Cosgrove
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis F, Y bis Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Strobel
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis X
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr