Die Basis für die Arbeit des Veterinäramts sind das Tierschutzgesetz sowie auf dessen Grundlage erlassene Rechtsverordnungen. Wenn das Veterinäramt feststellt, dass jemand gegen dieses Gesetz oder diese Verordnungen verstößt, muss es Maßnahmen ergreifen, um diesen Verstoß zu beenden und künftige Verstöße zu verhindern. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und das Veterinäramt muss zunächst das mildeste Mittel anwenden, das Erfolg bringen könnte.
Das Veterinäramt kann anordnen,
- dass eine Person, die Tiere hält, alle Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG trifft,
- dass Tiere der Person, die sie hält, fortgenommen und bis zur Verbesserung der Haltungsbedingungen auf deren Kosten anderweitig untergebracht werden,
- dass Tiere veräußert werden,
- dass Tiere auf Kosten der haltenden Person getötet werden, um dem Tier Schmerzen zu ersparen,
- dass eine Person Tiere einer bestimmten Art oder Tiere überhaupt nicht mehr halten und nicht mehr betreuen darf,
- dass eine Person Tiere erst dann halten oder betreuen darf, wenn sie einen bestimmten Sachkundenachweis vorgebracht hat.
Das Veterinäramt kann dies schriftlich oder mündlich anordnen, beides gilt gleichermaßen. Mündliche Anordnungen muss die Behörde im Anschluss noch einmal schriftlich bestätigen.
Die Kosten für einen Anordnungsbescheid sind sehr variabel. In jedem Fall muss aber die Person, an die der Anordnungsbescheid gerichtet ist, alle im Rahmen des Verwaltungsverfahrens anfallenden Kosten tragen.
Tierschutzgesetz
VO(EG) 625/2017
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsverfahrensverordnung
Herr Dr. Gorka
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Dienststelle Hersbruck
Amberger Straße 54
91217 Hersbruck
Frau Dr. Klapdohr
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Dienststelle Hersbruck
Amberger Straße 54
91217 Hersbruck
Herr Mertens
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Dienststelle Hersbruck
Amberger Straße 54
91217 Hersbruck
Frau Dr. Schütten
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Dienststelle Hersbruck
Amberger Straße 54
91217 Hersbruck